Wohnen
Mietwohnungen1lz
Bei Fragen zum Mietspiegel oder zur Grundstückbewertung wenden Sie sich bitte an den Gutachterausschuss des Kreises Herford
Wohnungen werden unter anderem von der:
WWS Herford (Wohn- und Wirtschaftsservice GmbH)
Ravensberger Heimstättengesellschaft
wg-gesucht
vermittelt.
Weitere Wohnungen werden von verschiedenen Immobilienunternehmen vermietet. Informationen dazu finden Sie hier: Immobilienmakler
Wohnraumförderung1lz
Damit die speziellen Wohnbedürfnisse der Bevölkerung - insbesondere von Haushalten mit Kindern, älteren oder behinderten Menschen - erfüllt werden können, bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten beim Neubau oder bei bestehenden Wohnungen:
Zum Beispiel für den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums, beim barrierefreien oder energieeffizienten Umbau, für die denkmalgerechte Erneuerung von Siedlungshäusern oder für die Umstrukturierung von Großwohnanlagen. Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen.
Mit zwei Ausnahmen: Fördermittel für den barrierefreien Umbau von bestehenden Wohnungen können alle Wohnungseigentümer in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt auch für die denkmalgerechte und energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum in Wohnsiedlungen mit besonderem baulichen Wert.
Originaltext vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, NRW
mehr Informationen, Förderanträge....
Ihre direkt Ansprechpartner|Innen beim Kreis Herford finden Sie rechts...
Mietwohnungsbauförderung
Zielgruppen für die Mietwohnungen sind zum Beispiel Familien und Alleinerziehende, Senioren, Studenten, Menschen mit Betreuungsbedarf oder mit Behinderung. Vereinbarungen zur eigenverantwortlichen Auswahl von Mietern sind möglich.
Konditionen 2015
- Darlehen 10 Jahre zinslos, danach 0,5 Prozent Zinsen im Jahr
- 15 Prozent Tilgungsnachlass auf das Grunddarlehen
- Förderung im Neubau je m2: 1.500 Euro (B: 900 Euro)
- Förderung im Bestand je m2: 1.125 Euro (B: 675 Euro)
- Miete je m2: 5,25 Euro (B: 6,10 Euro)
- kombinierbar mit KfW-Förderungen
- 0,5 Prozent Verwaltungskostenbeitrag
- 1 Prozent Tilgung
- 20 Prozent Eigenleistung
- 20 oder 25 Jahre Miet- und Belegungsbindung
Zusatzdarlehen mit Tilgungsnachlässen von 50 Prozent
möglich für Aufzüge, kleine Wohnungen <67 m², Sinnesgärten, Pflegebäder, Mieteinfamilienhäuser, Passivhäuser, Standortaufbereitung und Abrissmaßnahmen
Weitere Informationen:
Wohnungserhalt und -sicherung
Die Fachstelle ist nur für das Stadtgebiet Herford zuständig!
Die Fachstelle für Wohnungserhalt und Wohnungssicherung berät:
- über eine Regulierung oder Übernahme der Mietrückstände
- über eine Regulierung oder Übernahme der Energiekostenrückstände
- die Sicherstellung künftiger Mietzahlungen und Energiekosten
Flyer zur Fachstelle
Die Fachstelle für Wohnungserhalt und Wohnungssicherung überprüft:
- Ihre möglichen Leistungsansprüche, zum Beispiel Wohngeld,
- ergänzende Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB II) oder SGBXII, Kindergeld)
Die Fachstelle für Wohnungserhalt und Wohnungssicherung unterstützt:
- bei Antragstellungen
- beim Einreichen von Widersprüchen gegen Kündigungen oder Räumungsklagen
Die Fachstelle für Wohnungserhalt und Wohnungssicherung bietet Ihnen weitere
Hilfen an:
- Schuldnerberatung (Weiterleitung an entsprechende Stellen)
- Vermittlung weitergehender sozialarbeiterischer Hilfen
Die Fachstelle für Wohnungserhalt und Wohnungssicherung vermittelt Ihnen im Notfall eine alternative Unterkunft.
Öffnungszeiten:
Montag 08.30 – 12.30 UhrDienstag 08.30 – 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.30 – 12.30 Uhr und
zusätzlich 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag 08.30 – 12.30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung