Wohnen im Alter
Aufsuchende Pflegeberatung
Wer auch dann in der vertrauten Wohnung oder dem eigenen Haus bleiben möchte, wenn sich die ersten altersbedingten Probleme einstellen, dem steht ein breites Angebot an Rat und Hilfe zur Verfügung sowie Möglichkeiten der finanziellen und dienstleistungsseitigen Unterstützung.
Pflegewohnen
Betreutes Wohnen in einer Einrichtung mit gesonderter Pflegeabteilung
Betreutes Wohnen in einer an ein Pflegeheim angekoppelten Wohnanlage
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz- Familienplaner
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) schützt Menschen, die einen Vertrag mit einer Pflegeeinrichtung über Wohnraum und Pflege- oder Betreuungsleistungen abgeschlossen haben. Es legt unter anderem fest, dass die Pflegereinrichtungen in leicht verständlicher Sprache über Leistungen und Entgelte informieren müssen. Darüber hinaus enthält es Regelungen zum Kündigungsrecht des Pflegebedürftigen und weiteren Vertragsinhalten.
InformationenInformationsmaterialien zu den Rechten und Pflichten nach dem WBVG (auch in leichter Sprache) sind auf der Internetseite des Verbraucherzentralen Bundesverbands zu finden. Diese wurden im Rahmen eines durch das Bundesfamilienministerium geförderten Projekts entwickelt.
zu einer guten Pflege gehören auch gute Verträge (link zur verbraucherzentrale bundesverband)