Wie kann ich mein Kind zum Herkunftssprachlichen Unterricht anmelden?
Wenn Ihr Kind zweisprachig aufwächst, informieren Sie sich bitte zur Anmeldung an der weiterführenden Schule über die Möglichkeiten des Herkunftssprachlichen
Unterrichtes (HSU) im Kreis Herford. Die Anmeldung zum HSU sollte zusammen
mit der Anmeldung an der weiterführenden Schule erfolgen. Sie ist auch in den
Folgejahren noch möglich. Der Unterricht muss aber spätestens in der 8. Klasse aufgenommen werden. Anmeldeschluss für das nächste Schuljahr ist der 11.04.2025.
Auch wenn Ihr Kind in der Grundschule bereits am HSU teilgenommen hat, ist beim Wechsel an die weiterführende Schule eine neue Anmeldung erforderlich.
Informationen erhalten Sie hier:
sowie bei der weiterführenden Schule.