Grundsätzlich wahlberechtigt ist, wer am Wahltag ...
- ... mindestens 18 Jahre alt ist
- ... seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland
hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält - ... nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
- ... im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt wird
Auslandsdeutsche
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin:
Bundestagswahl 2025: Antragsformular für Deutsche im Ausland
Sollte Ihr letzter Wohnsitz in Herford gewesen sein, senden Sie diesen Antrag bitte an:
Hansestadt Herford
Wahlamt
Rathauspaltz 1
32052 Herford