Wahlen
Kommunalwahl
Die Räte der Städte und Gemeinden, die Kreistage, die Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten sowie die (Ober)Bürgermeister/innen und Landrätinnen und Landräte werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Die letzten allgemeinen Kommunalwahlen für die Räte, Kreistage und Bezirksvertretungen in kreisfreien Städten sowie in einer Vielzahl von Kommunen und Kreisen auch die Wahl der (Ober)Bürgermeister/innen und Landrätinnen und Landräte fanden am13. September 2020 statt.
Die Wahlperiode der kommunalen Vertretungen beziehungsweise die Amtszeit der zu wählenden Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten beträgt 5 Jahre und endet im Jahr 2025.
Die nächste Kommunalwahl findet am 14. September 2025 statt. Eine mögliche Stichwahl wäre am 28.09.2025.
mehr Informationen
Wahlergebnisse Kommunalwahl 2020
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Landes NRW
Seite der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL.NRW)
Seite der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL.NRW)
Landtagswahl
die nächste Landtagswahl findet am 15.05.2022 statt (sie werden auf die Seite des Bundeswahlleiters weitergeleitet)
mehr informationen Landtagswahl NRW 2022 finden Sie hier...
Von den obersten Nordrhein-Westfälischen Verfassungsorganen wird nur der Landtag durch Volkswahlen gebildet.
Seine Mitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Dem Landtag gehören derzeit 187 Abgeordnete an.
Am 14. Mai 2017 fand in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt.
Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. 128 von den mindestens 181 Abgeordneten werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen Mandate (mindestens 53) werden aus den Landeslisten der an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien besetzt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ab dem (16. Tag vor der Wahl - ) in Nordrhein-Westfalen wohnen.
Bundestagswahl
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Artikel 38 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Europawahl
Die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
letzte Europawahl: 09. Juni 2024
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union und die Europawahl als demokratischer Akt somit das den Bürgerinnen und Bürgern eigene Instrument zur unmittelbaren Einflussnahme auf die Unionspolitik.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt.
Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht.
Die Volksvertreter werden daher in den 27 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt.
In Deutschland werden die 99 Abgeordneten für das Europäische Parlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Jeder Wähler hat eine Stimme.