Aktuell ab 17.04.2020
Anlage 2 zur Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2:
Anlage 2 Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April 2020
Personen, die in den definierten Schlüsselberufen arbeiten, können einen Vordruck ausfüllen, der als Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit dient. Dieser Vordruck muss in der Einrichtung der Kindertagesbetreuung oder der Schule vorgelegt werden.
Vordruck Schlüsselpersonen:
Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit -Ausfall des Unterrichts
Achtung: Neuer Vordruck KiTa
Bitte beachten Sie, das diese Bescheinigung keine Aufzählung der Tätigkeitsfelder
mehr enthält, so dass sie ihren Arbeitgeber gegebenenfalls über die oben agbelegte
Anlage 2 informieren müssen.
Vordruck Schlüsselpeson:
Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit KiTa