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Finanzielle Hilfen

Unterhaltsvorschuss1lz

Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen.
Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.

Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil ist nicht erforderlich. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.
(Text: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

mehr Informationen und Antragsformulare

Die Gesetzliche Grundlage bildet das Unterhaltsvorschussgesetz – UVG –
Diese Aufgaben nimmt das Jugendamt im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes wahr:

  • Beratung alleinerziehender Elternteile in Unterhaltsangelegenheiten
  • Antragsaufnahme auf Leistungen nach dem UVG
  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und gegebenenfalls Bewilligung der Leistung
  • Heranziehung zu Unterhaltsleistungen des familienfernen Elternteils
  • Geltendmachung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche
  • Rückführung der aufgebrachten Mittel der öffentlichen Hand

Beistandschaften1lz

Das Jugendamt bietet allen allein erziehenden Müttern und Vätern Beratung und Unterstützung an. Häufig empfiehlt es sich, nach einem eingehenden Beratungsgespräch minderjährige Kinder im Rahmen einer Beistandschaft durch das Jugendamt vertreten zu lassen.

Beistandschaften



Eine Beistandschaft

  • kann unabhängig von der Nationalität durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt zur Feststellung der Vaterschaft und/oder zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder von dem Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, beantragt werden
  • kann zur Feststellung einer Vaterschaft bereits vor der Geburt eines Kindes beantragt werden
  • endet erst mit der Volljährigkeit des Kindes oder jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt
  • ist freiwillig und kostenfrei

mehr Informationen:

Der Beistand ermittelt das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, errechnet die Höhe des Unterhalts und versucht im Gespräch mit allen Beteiligten eine Einigung und eine Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung kostenfrei im Jugendamt herbeizuführen.
Ist die Höhe des Unterhalts streitig, vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren und veranlasst alle notwendigen Vollstreckungsmaßnahmen, falls die Unterhaltspflicht nicht vollständig erfüllt wird.
Ist zunächst noch die Vaterschaft festzustellen, nimmt der Beistand Kontakt zu dem als Vater benannten Mann auf, berät über die Möglichkeit der urkundlichen Anerkennung im Standes- oder Jugendamt und erhebt im Namen des Kindes und stellt im Namen des Kindes einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft.

 

 

 

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst finanzielle Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe. Hierzu gehören:

  • Zahlung an Tagesmütter für die Betreuung eines Kindes
  • Finanzierung der Entgelte für Tagesgruppenbesuche
  • Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in einer Pflegefamilie
  • Kostenübernahme der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Übernahme von Heimpflegekosten
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes im Teilbetreuten Wohnen
  • Finanzierung von Hilfen für junge Mütter / Väter und deren Kinder
  • Kostenübernahme bei ambulanten Maßnahmen innerhalb der Familien
  • Bezuschussung von Ferienmaßnahmen
  • Gewährung von Krankenhilfe

Die „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ sorgt dafür, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.

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