Die Stadt Herford als Schulträger übernimmt aufgrund der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) des Landes Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Transport von Schülern zu ihrer Schule.
Über den folgenden Link (https://geoportal.kreis-herford.de/geoviewer/) können Sie gerne vor einer Antragsstellung schauen, ob Ihr Kind grundsätzlich einen Anspruch auf ein Schulwegticket haben könnte. Eine genaue Berechnung des Schulweges (Fußweg) von der Hauptwohnung der Schüler/Innen zur nächstgelegenen aufnahmebereiten Schule erfolgt in der Abteilung Bildung und Sport.
Eine ausführliche Anleitung für die Nutzung vom Geoviewer finden Sie hier.
Antragsformulare erhalten Sie hier zum Download oder im jeweiligen Schulsekretariat.
- Antrag auf ein Schulwegticket (Deutschlandticket) (PDF, 280 kB)

- Antrag auf Erstattung von Schülerfahrkosten (PDF, 407 kB)

- Antrag auf Erstattung von Schülerfahrtkosten (Praktikum) (PDF, 336 kB)

- Ersatzticket_für ein Deutschlandticket (PDF, 166 kB)

Deutschland-Ticket
Die Hansestadt Herford hat ab dem 01.08.2023 zunächst nur für die anspruchsberechtigten Schüler/innen, nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW, auf das Deutschlandticket umgestellt.
Zurzeit ist für Schüler/innen, die keinen Anspruch auf ein Schulwegticket haben, die günstigste Variante das Klimaticket für Herford in Höhe von 39 € im Monat oder das Klimaabo für Herford in Höhe von 31 € im Monat.
Mehr Informationen zum Klimaticket oder Klimaabo erhalten Sie hier.
Wer trägt die Schülerfahrkosten?
Schülerfahrkosten werden vom Schulträger der jeweils besuchten Schule übernommen.
Der Schulträger hat die Kosten für die Beförderung zu tragen. Er entscheidet über Art und Umfang der Schülerbeförderung. Eine Pflicht zur Beförderung besteht nicht.
Wer bekommt überhaupt Schülerfahrkosten?
Die Kosten werden nur übernommen, wenn der Schulweg länger ist als:
- 2 km für Schüler der Grundschulen
- 3,5 km für Schüler Sekundarstufe I und Gymnasium Einführungsphase/Jahrgangsstufe 10
- 5 km für Schüler der Sekundarstufe II (im Gymnasium nur Q1 und Q2/Jahrgangsstufen 11 und 12 und in der Gesamtschule EF, Q1 und Q2/ Jahrgangsst. 11 – 13)
Schulweg ist der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulform.
In Ausnahmefällen können auch gesundheitliche Gründe oder die Beschaffenheit des Schulweges einen Anspruch begründen.
Wie erfüllt der Schulträger seine Pflicht zur Übernahme von Schülerfahrkosten?
In der Regel erhalten die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler zurzeit ein Deutschland-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Das Deutschland-Ticket wird zurzeit als Chipkarte mit einem QR-Code ausgehändigt.
Antragsverfahren?
Schülerfahrkosten zu einer Herforder Schule werden nur auf schriftlichen Antrag übernommen.
Den Antrag auf ein Schulwegticket erhalten Sie im jeweiligen Schulbüro oder hier im oberen Bereich zum Download.
Der Antrag ist einmalig bei Aufnahme an der Schule (Klasse 1 bzw. 5, Schulwechsel, Zuzug) zu stellen und muss rechtzeitig vor Schuljahresbeginn (3-4 Monate vorher) im Schulbüro abgegeben werden.
Besteht ein Anspruch auf ein Schulwegticket, werden die Deutschland-Tickets für ein Schuljahr
(Bewilligungszeitraum) jeweils zu Beginn des Schuljahres in der Schule an die Schüler und Schülerinnen ausgegeben.
Änderungen?
Ändern sich die Anspruchsvoraussetzungen im Laufe eines Schuljahres (z.B. durch einen Umzug/Schulwechsel), müssen die Deutschland-Tickets in Form der Chipkarte unverzüglich an das Schulbüro zurückgeben werden.
Ändert sich die Anschrift bzw. die Schule, muss ein neuer Antrag gestellt und im Sekretariat abgegeben werden. Den Antrag auf ein Schulwegticket erhalten Sie im jeweiligen Schulbüro oder hier im oberen Bereich zum Download.
Es ist nicht ausreichend sich in der Bürgerberatung an- bzw. umzumelden oder die Informationen der Klassenleitung mitzuteilen. Werden die Deutschland-Tickets nicht unverzüglich zurückgegeben, sind Sie zum Kostenersatz verpflichtet.
D-Ticket-Chipkarte verloren?
Sollte Ihr Kind seine D-Ticket-Chipkarte verloren haben, gehen Sie bitte wie in der Anleitung (hier klicken) beschrieben vor.
Sie können auch eine Anleitung auf der Homepage der OWL Verkehr GmbH finden
https://teutoowl.de/tickets-und-tarife/schuelertickets/schuelerticket-verloren-ersatzticket/
Fahrplanauskünfte?
Fahrplanauskünfte für den sicheren Schulweg Ihres Kindes erhalten Sie hier:
https://stadtverkehr.herford.de/Bus-AST/Fahrplanauskunft/
Die Mobilitätsberatung der OWL Verkehr GmbH steht Ihnen darüber hinaus für den telefonischen oder persönlichen Kontakt zur Verfügung.
Ihre Ansprechperson für Beschwerden im Schülerverkehr
Richten Sie Ihre Beschwerden bitte schriftlich über folgenden Link an die SVH Stadtverkehr Herford GmbH.
https://stadtverkehr.herford.de/kontakt/