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Rat der Stadt Herford

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Der Rat ist das oberste Beschlussgremium der Hansestadt Herford. Er trifft alle wesentlichen Entscheidungen der Gemeindeverwaltung.

Dazu gehören etwa die Verabschiedung des Haushalts oder der Erlass von Satzungen. Satzungen sind vergleichbar mit Gesetzen und gelten auf kommunaler Ebene. Ein Beispiel ist die Hauptsatzung der Stadt. In ihr sind etwa die Art und Weise der Bürgerbeteiligung, die Aufgaben des Rates oder die Höhe der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder geregelt.
Der Bürgermeister führt die Beschlüsse des Rates aus und hat gleichzeitig den Vorsitz im Rat. Er lädt zu den Ratssitzungen ein und leitet die Sitzungen. Der Bürgermeister hat Stimmrecht im Rat.
Der Rat kann Regelungen über bestimmte Angelegenheiten auf Ausschüsse übertragen oder den Bürgermeister mit der Erledigung beauftragen. Die Sitzungen des Rates sind öffentlich. Jede Bürgerin|jeder Bürger kann als Zuhörer|in teilnehmen. Für bestimmte Angelegenheiten (zum Beispiel Personalentscheidungen) kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Der Rat der Hansestadt Herford hat 45 Mitglieder. Die Ratsmitglieder werden je zur Hälfte in den Wahlbezirken direkt gewählt und aus den Reservelisten der Parteien nach dem Verhältnisanteil der Stimmen bestimmt.

Aktuelle Zusammensetzung

Sitzverteilung

CDU  6 Sitze

SPD 14 Sitze

Bündnis 90/Die Grünen  7 Sitze

DIE LINKE  2 Sitze

Bürger für Herford (unabhängige Wählergemeinschat)  2 Sitze

FDP  2 Sitze

UFH (Union für Herford)  8 Sitze

UWG HBB (Unabhängige Wählergemeinschaft Herforder Bürger Bündnis)  1 Sitz


Korruptions­bekämpfung

Auskunft über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse der Herforder Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger und Bürgerinnen

Am 15. Dezember 2004 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Korruptionsbekämpfungs-gesetz (KorruptionsbG) verabschiedet. Dieses Gesetz soll Korruption in der öffentlichen Verwaltung verhüten und bekämpfen.

Mandatsträgerinnen und –träger sind nach § 16 des Gesetzes verpflichtet, zur Herstellung von Transparenz Ihren Beruf, Beraterverträge, Funktionen in Vereinen sowie Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Organen und Kontrollgremien, anzugeben. Die Angaben sind jährlich zu veröffentlichen.

Die Fraktionen des Rates der Hansestadt Herford haben sich darauf verständigt, dass die Veröffentlichung der Angaben der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger im Sitzungsungsdienst der Hansestadt Herford erfolgt. Die Angaben finden Sie bei der jeweiligen Person.

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