Inhalt

Projektarbeit im Rahmen der §§11-14 SGB VIII (Sozialgesetzbuch)

Fördertopf
Projektarbeit im Rahmen der §§11-14 SGB VIII
Hintergrund

Für besondere Projekte, die über die Regelangebote der Freien Träger im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit hinausgehen, können Projektmittel beantragt werden.

Zielgruppe

junge Menschen von 6 bis 27 Jahren

geförderte Maßnahmen

Projekte und Aktionen, die im Bereich der Jugendförderung anzusiedeln sind und über das Regelangebot hinausgehen.

Themen/Inhalte

Angebote zur Förderung der Entwicklung junger Menschen, die an den Interessen der Heranwachsenden anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

Mögliche Schwerpunkte:

  • außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  • arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
  • internationale Jugendarbeit,
  • Kinder- und Jugenderholung,
  • Jugendberatung,
  • Jugendsozialarbeit,
  • Kinder- und Jugendschutz.
Antragsfristen
ganzjährig möglich
Vorgehen

Eine Skizze des Vorhabens (Idee, Zielgruppe, Ziele, zeitlicher Rahmen, Vorgehen) mit einem detaillierten Finanzierungsplan ist bei der Jugendpflegerin einzureichen und wird im Bereich der Jugendförderung geprüft und wenn möglich bewilligt.

Besonderheit

Ein Eigenanteil muss nicht erbracht werden.

Kontakt

Frau Menke

Hansestadt Herford Dezernat Bildung, Jugend und Soziales
Stadtjugendpflegerin, Fachstelle "Frühe Hilfen"