Die Pflegeversicherung
Informationen und Tipps
Zunächst muss bei der Pflegekasse ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Bereits dann ist von Ihnen anzugeben, ob Sie Sachleistungen, Geldleistungen oder eine Kombination aus beiden wünschen. Sie sollten sich also vorher schon entschieden haben, ob Sie sich von Angehörigen, von professionellen Pflegediensten oder sich in Form einer Mischung dieser beiden Gruppen pflegen lassen wollen. Denn davon hängt ab, welche Leistung Sie beantragen müssen.
Um diese Leistungen überhaupt in Anspruch nehmen zu können, muss bei Ihnen der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt sein, über die Ihre Pflegekasse entscheidet. Grundlage dafür ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD), der bei Ihnen einen Hausbesuch durchführt.
Die neuen Pflegegrade
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ab dem 01.01.2025 gilt die folgende Tabelle: Leistungen der Pflegekassen nach Pflegegraden ab 01.01.2025