Vollzeitpflege / Pflegekinderdienst
Pflegekinderdienst1lz
Der Pflegekinderdienst ist ein Spezialdienst des Jugendamtes der Hansestadt Herford.
Wir vermitteln Kinder, die nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, in Pflegefamilien.
Die gesetzliche Grundlage ist § 33 des SGB VIII (Sozialgesetzbuch Teil VIII). Er fällt hiermit unter die „Hilfen zur Erziehung“.
§ 33 SBG VIII beinhaltet verschiedene Formen von Pflegeverhältnissen.
Der Pflegekinderdienst vermittelt schwerpunktmäßig Kinder in Dauerpflege.
Zu den Aufgaben des Pflegekinderdienstes gehören neben der Vermittlung von Kindern auch die Überprüfung und Auswahl, Qualifizierung und Beratung von Pflegeeltern.
Pflegekinderdienst Herford
Was ist ein Pflegekind
Pflegekinder kommen in der Regel aus Familien, in denen Eltern nicht in der Lage sind, ihre Kinder zu erziehen. Psychische Probleme, Drogenabhängigkeit oder Überforderung von Alleinerziehenden sind häufige Ursachen. Die Vernachlässigung und Misshandlung der Kinder sind oft die Folge.
Wenn Eltern sich einverstanden erklären, ihr Kind für eine unbestimmte Zeit oder auf Dauer einer anderen Familie in Vollzeitpflege anzuvertrauen, ist dies meist eine Station auf einem längeren Weg. In der Regel sind sie nach intensiver Beratung gemeinsam mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst zu der Erkenntnis gekommen, dass dies derzeit die beste Hilfemöglichkeit für die Familie und das Kind ist.
In anderen Fällen haben die Eltern nicht selbst und nicht freiwillig die Trennung von ihrem Kind beschlossen. Ihnen hat in der Regel das Familiengericht das Sorge- oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind entzogen und eine Pflegschaft oder Vormundschaft angeordnet.
Pflegeformen1lz
Kurzzeitpflege
Die Herkunftsfamilie ist für eine kurze Zeit nicht in der Lage, sich um ihr Kind zu kümmern. Das Kind wird dann kurzzeitig in einer anderen (Pflege-) Familie untergebracht.Die Rückkehr des Kindes in seine Ursprungsfamilie ist jedoch geplant.
Bereitschaftspflege
Kinder in Notsituationen werden in einer Bereitschaftspflegestelle untergebracht. Häufig werden hier Kinder zum Schutz, zum Beispiel bei Kindeswohlgefährdung, untergebracht. Die Aufnahme ist zeitlich befristet und dient häufig zur Klärung der Situation, ob ein Kind wieder in seine Familie kann oder ob es anderweitig untergebracht werden muss. Die Bereitschaftspflege wird bei der Stadt Herford durch den SKF (Sozialdienst katholischer Frauen) wahrgenommen.
Dauerpflege
Diese Form der Pflege beinhaltet die dauerhafte Unterbringung von Kindern in einer Pflegefamilie. In der Regel lebt das Kind bis zur Verselbständigung bei seinen Pflegeeltern.
Sonderpflege
Sonderpflegefamilien sind Familien, bei denen Kinder mit besonderem Erziehungsbedarf leben. Häufig werden hier behinderte Kinder oder Kinder mit starken Entwicklungsbeeinträchtigungen untergebracht. Ihre besonderen Bedürfnisse benötigen Eltern, die eine pädagogische Ausbildung haben und/oder die aufgrund von Erfahrungen besonders befähigt sind mit diesen Kindern zu leben.
Pflegeeltern1lz
- Pflegeltern sollten Interesse und Spaß am Zusammenleben mit Kindern haben.
- Sie sollten die Fähigkeiten haben Konflikte aus- und durchzuhalten.
- Sie sollten gesund und belastbar sein.
- Sie sollten genügend Wohnraum haben und in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
- Sie sollten bereit sein mit dem Pflegekinderdienst der Stadt Herford zusammen zu arbeiten.