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Arten der Pflege

Pflege durch Angehörige

Pflege durch Angehörige oder Bekannte

Oft sind Kinder oder auch engere Bekannte bereit, die Pflege zu Hause zu übernehmen. Das Leben mit Pflegebedürftigkeit ist aber für beide Seiten nicht immer einfach. Rat und Hilfe bei Ihrer Entscheidung finden Sie bei den Wohlfahrtsverbänden, den Pflegestützpunkten, den Pflegediensten, Ihrer Pflegekasse und bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder dem Sozialen Außendienst der Hansestadt Herford. Haben Sie sich für Pflege durch Angehörige entschieden, sind Sie verantwortlich für die Verwendung des Pflegegeldes. Sie müssen dann selbst dafür sorgen, dass Sie angemessen gepflegt werden.
Sogenannte Qualitätssicherungsbesuche von ambulanten Pflegediensten müssen Sie unaufgefordert halbjährlich (bei Pflegegrad 1 bis 3) bzw. vierteljährlich (bei Pflegegrad 4 und5) abrufen. Ansonsten kann Ihnen das Pflegegeld gekürzt oder entzogen werden. Oft lohnt sich für Pflegebedürftige eine Kombination von Geld- und Sachleistungen. Die pflegenden Angehörigen erhalten so Unterstützung und Entlastung durch professionelle Dienste.


Pflegeunterstützungsgeld

Wird ein Pflegebedürftiger zuhause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt, so gewähren gesetzliche und private Pflegekassen Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegelds errechnet sich aus dem jeweiligen Pflegegrad, der dem Versicherten zugewiesen ist.

Durch das Pflegezeitgesetz können nahe Angehörige kurzfristig unbezahlt bis zu zehn Tage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege ihres Angehörigen zu organisieren. In dieser Zeit sind sie finanziell durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert. Dieser Anspruch gilt, sofern keine Entgeltfortzahlung aus tariflichen oder betrieblichen Regelungen gewährleistet ist.

Das Pflegeunterstützungsgeld soll pflegende Angehörige finanziell entlasten und die drängende Pflegeorganisation erleichtern.


Der gute Tipp

Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Hausarzt, ihre Hausärztin Ihnen Häusliche Krankenpflege von bis zu vier Wochen verordnet.

Dadurch wird ein Krankenhausaufenthalt für Sie verkürzt oder vermieden.

Die Kosten übernimmt in diesem Fall nach eingehender Prüfung die Krankenkasse.

Kurse für pflegende Angehörige

Das Leben mit Pflegebedürftigen kann für die Pflegenden körperlich, vor allem aber seelisch, anstrengend und belastend sein. Da hilft das Gespräch und der Austausch mit Menschen, die die gleichen Erfahrungen machen!

Anbieter für Pflegekurse:

Mathildenhospital:
Herr Thomas Herschel
Telefon: 05221 59374961
E-Mail: thomas.herschel@mathilden-hospital.deMathildenhospital
Webseite: Kurse

Klinikum Herford
Frau Nadine Gieselmann
Telefon 05221 9411447
E-Mail: pflegekurse@klinikum-herford.de

Frau Tanja Stallmeier
Telefon 05221 9411447
E-Mail: pflegekurse@klinikum-herford.de

Deutsches rotes Kreuz:

Frau Karin Alex
Telefon 05221 - 66 77 9
E-Mail: info@drk-herford.de

Ev. Diakoniestiftung Herford:

Alzheimer Angehörigen-Selbsthilfegruppe
Frau Mildner,
Telefon 05221 275495 oder 55167

Online Pflegekurse über die Krankenkassen


Der gute Tipp

Für Laienpflegekräfte gilt ab 01.07.2008 ein Anspruch auf eine Pflegezeit, d.h. sie können sich als Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitskräften insgesamt bis zu 6 Monate von der Arbeit freistellen lassen. Sie beziehen zwar kein Gehalt, bleiben aber sozialversichert. Wird jemand im Angehörigenkreis plötzlich ein Pflegefall, können Sie als Beschäftigte unabhängig von der Pflegezeit kurzzeitig eine Freistellung von bis zu 10 Arbeitstagen beanspruchen.

 

Ambulante Pflegedienste

Ist Ihre Entscheidung zugunsten eines ambulanten Pflegedienstes gefallen, stehen Sie vor der Frage, für welchen Anbieter Sie sich entscheiden sollen. Es ist Ihr gutes Recht zu erwarten, dass eigene Wünsche und Vorstellungen bei der Pflege und Versorgung berücksichtigt werden.

 »Checkliste zur Prüfung des Hilfsangebotes ...»

Der gute Tipp

Die Kündigungsfrist im Pflegevertrag sollte drei Monate auf Seiten des Dienstes aber max. zwei Wochen auf Seiten der Kunden und Kundinnen betragen, damit ein kurzfristiger Wechsel möglich ist.

 

Hier finden Sie die Adressen oder Links zu den Herforder Pflegediensten

Tagespflege1lz

Wenn bei Ihnen die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, der Umzug in ein Heim jedoch noch nicht nötig ist, können Sie auch teilstationäre Pflege in Form von Tagespflege in Anspruch nehmen. Die Betreuung in einer Tagespflege bietet sich etwa an, wenn Ihre ständige Pflegeperson erwerbstätig ist und diese die Pflege nur abends und am Wochenende übernehmen kann. Die Tagespflege ermöglicht es Ihnen, in Ihrer eigenen Wohnung zu leben und tagsüber ausreichend in einer Einrichtung betreut zu werden. Sie werden morgens abgeholt und am Nachmittag wieder nach Hause gefahren. Wer Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nimmt, kann zusätzlich auch Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen bis zu 50 Prozent des Leistungsanspruches erhalten. Durch die Möglichkeit der Kombination erhöht sich der Gesamtanspruch an die Pflegekasse auf maximal 150 Prozent der Sachleistung pro Monat.

Anbieter für Tagespflege sind:

Auf der Freiheit 13 13-15
32052 Herford
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Anfahrt »

Wohngemeinschaften|­Wohngruppen|Heim

Wohngruppen|WohngemeinschaftenWenn eine häusliche Versorgung und Betreuung durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste immer schwieriger wird, weil Sie z.B. auch nachts Hilfe benötigen oder Sie aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit kaum noch soziale Kontakte haben, kann der Umzug in eine Wohngemeinschaft oder Pflegewohngruppe für Sie eine Lösung sein.
Dieses Wohnen in einer kleineren Gemeinschaft bietet eine 24-Stunden-Bebetreuung, ist meistens familiär organisiert und fördert gemeinsame Aktivitäten. Seit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes wird diese Lebensform von der Pflegekasse zusätzlich unterstützt.
Trotzdem sollten Sie sie sich über die entstehenden Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten einer solchen Wohnform genauestens informieren, da sie stark variieren.

Auskünfte über freie Plätze in Herforder Wohngruppen/Pflegewohngemeinschaften erhalten Sie hier:

 



Bei Fragen zu weiteren Pflegewohngruppen im Kreisgebiet, wenden Sie sich bitte an den Kreis Herford Telefon: 05221 - 13-0.