Pflege
Sozialer Außendienst | Aufsuchende Pflegeberatung
Der Soziale Außendienst der Hansestadt Herford ist für hilfe- und pflegebedürftige Menschen zuständig und bietet Hausbesuche an.
Er hilft Ihnen, wenn Sie zum Beispiel Hilfe zur Pflege nach dem Sozialhilferecht und dem Pflegeversicherungsgesetz beantragen möchten.
Er berät Sie und hilft Ihnen im Umgang mit Behörden und Einrichtungen oder vermittelt Ihnen Fachdienste, wenn eine Not- oder Problemsituation dies erforderlich macht.
Wir bieten zudem eine qualifizierte Beratung für pflegende Angehörige und/oder Nachbarn an.
Neben der persönlichen Betreuung halten wir noch umfangreiches aktuelles Informationsmaterial für Sie bereit.
Neu! einen Beratungstermin können Sie jetzt auch Online buchen.
Informationen zur Wohnberatung/Wohnraumanpassung hält der Kreis Herford bereit.
Pflegedienste2lz
In der nachfolgenden Liste finden Sie alle Pflegedienste, die im Stadtgebiet Herford ansässig sind. Sobald uns Änderungen bekannt werden, pflegen wir sie selbstverständlich ein. Sollten die Angaben einmal nicht ganz aktuell sein, bitten wir das zu entschuldigen.
Aktuelle Liste zu den Pflegegraden- und Leistungen gültig bis 31.12.2024
Leistungen der Pflegekassen nach Pflegegraden ab 01.01.2025
Pflegedienste
hier finden Sie die Adressen oder Links der Herforder Pflegedienste
Schwester Annemarie, Meiertsr.1, Herford
Johanneswerk im Stadtteil, Lübberlindenweg 5-7, Herford
Pflegenswert, Ortsiekerweg 69-71, Herford
Pflegestützpunkte | Pflegeunterstützungs-geld
Pflegestützpunkte
Einige Kranken- und Pflegekassen in Kooperation mit den Kommunen und dem Kreis Herford bieten Ihnen eine individuelle, neutrale und kostenfreie Beratung in drei Pflegestützpunkten an. Speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie unabhängig und umfassend und koordinieren Hilfen zielgerichtet. Die Beratung kann telefonisch, persönlich oder zuhause stattfinden. Z.B. über Leistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe, Pflegedienste und Pflegeheime, Kurzzeit- und Tagespflege, Wohnraumanpassung, Unfallvermeidung, Entlastung für pflegende Angehörige, Pflegekurse, ehrenamtliche Hilfen, Selbsthilfegruppen, Hospizhilfen, Prävention und Rehabilitation.
Sobald uns Änderungen bekannt werden, pflegen wir sie selbstverständlich ein. Sollten die Angaben einmal nicht ganz aktuell sein, bitten wir das zu entschuldigen.
Sie erreichen die Beraterinnen und Berater montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr im
Pflegestützpunkt im Haus der AOK:
Kurfürstenstr. 3-7, 32052 Herford
Telefon 0800 2655 503 409
Telefax 0800 2652 503 409
E-Mail: aok@pflegestützpunkt-kreis-herford.de
Pflegestützpunkt im Haus der BKK:
Am Kleinbahnhof 5, 32051 Herford
Telefon 05221 1026-400
Telefax 05221 1026-9000
E-Mail: bkk@pflegestützpunkt-kreis-herford.de
Pflegestützpunkt im Haus der IKK:
Bahnhofstr. 56, 32257 Bünde
Telefon 05223 1839738
Telefax 05223 1839826
E-Mail: ikk@pflegestützpunkt-kreis-herford.de
Welchen Pflegestützpunkt Sie in Anspruch nehmen steht Ihnen frei. Sie können sich außerdem bei allen Kranken- und Pflegekassen und bei den Kommunen im Kreis Herford
beraten lassen.
Pflegeunterstützungsgeld
Wird ein Pflegebedürftiger zuhause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt, so gewähren gesetzliche und private Pflegekassen Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegelds errechnet sich aus dem jeweiligen Pflegegrad, der dem Versicherten zugewiesen ist.
Durch das Pflegezeitgesetz können nahe Angehörige kurzfristig unbezahlt bis zu zehn Tage im Jahr von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege ihres Angehörigen zu organisieren. In dieser Zeit sind sie finanziell durch das Pflegeunterstützungsgeld abgesichert. Dieser Anspruch gilt, sofern keine Entgeltfortzahlung aus tariflichen oder betrieblichen Regelungen gewährleistet ist.
Das Pflegeunterstützungsgeld soll pflegende Angehörige finanziell entlasten und die drängende Pflegeorganisation erleichtern.
Medizinischer Dienst1lz
Das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Westfalen Lippe für die Kranken- und Pflegeversicherung ist breit gefächert. Gliedern lässt es sich in die beiden großen Bereiche
- Begutachtung und Beratung im Einzelfall
- Beratung in Grundsatzfragen
Der MDK ist in seiner medizinisch-fachlichen Bewertung per Gesetz unabhängig. Die Gutachterinnen und Gutachter sind bei der Wahrnehmung ihrer sozialmedizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen beziehungsweise pflegerischen Gewissen unterworfen.
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe