Patientenverfügung
Vollmachten1lz
Diese Situation kann nicht nur aufgrund einer Krankheit eintreten, sondern zum Beispiel auch durch einen Unfall, in dessen Folge die betroffene Person ganz oder teilweise handlungsunfähig wird. In diesen Fällen kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers beziehungsweise einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein.
Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten der volljährigen Person durch einen Bevollmächtigten beziehungsweise eine Bevollmächtigte ebenso gut besorgt werden können.
Patientenverfügung1lz
In der Patientenverfügung können Sie im Vorfeld einer schweren Erkrankung Ihre Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung und Pflege festlegen: Schmerzbehandlung, Wiederbelebung, künstliche Ernährung und Beatmung sowie das Vorgehen bei chronischen Krankheiten im Endstadium.
Als Darlegung Ihrer Behandlungswünsche ist die Patientenverfügung eine wichtige Orientierungshilfe für den behandelnden Arzt und andere Vertrauenspersonen, damit diese Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen können.
Link zu Vorsorge und Patientenrechte (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Patientenverfügung Textbausteine (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
Vorsorgevollmacht1lz
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person im Falle einer Notsituation oder einer eventuell späteren altersbedingten Geschäftsunfähigkeit, alle oder bestimmte Aufgaben zu erledigen.
Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter des Willens des Vollmachtgebers.
Deshalb sollte ein unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zu dem Bevollmächtigten bestehen. Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung verhindert werden.
Sie können die Vertrauensperson bevollmächtigen ...
- im Sinne Ihrer Patientenverfügung bestimmten medizinischen Behandlungen zuzustimmen oder solche abzulehnen.
- Ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu regeln.
- der Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim zuzustimmen.
Betreuungsverfügung
Eine (rechtliche) Betreuung wird dann vom Gericht eingerichtet, wenn ein rechtlicher Entscheidungsbedarf besteht, den ein Mensch selbst nicht bewältigen kann und der nicht über eine Vollmacht abgedeckt ist. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll.
Gerne beraten wir Sie in Fragen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Weiterführende Hinweise finden Sie in diesem Merkblatt(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)