Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 8.51 » Heidestraße«, Änderung Nr. 3.18
Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 den Bebauungsplanes Nr. 8.51 „Heidestraße“, Änderung Nr. 3.18 gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beauftragt.
Der Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich westlich der Herforder Innenstadt und grenzt südlich an die Diebrocker Straße sowie an das Flurstück 649 im Flur 14, Gemarkung Herford und östlich an den Frieda-Nadig-Weg, sowie an die Flurstücke 499 bis 503, 574, 575, 652, 653 im Flur 14, Gemarkung Herford. Des Weiteren grenzt das Plangebiet an die Flurstücke 340, 462, 498, 511, 539, 597, 598, 604 und 647 im Flur 14, Gemarkung Herford.
Im Einzelnen handelt es sich um die Flurstücke 161, 463, 512, 573, 605, 651 sowie ein Teilbereich des Flurstückes 655 im Flur 14, Gemarkung Herford.
Die genaue Abgrenzung geht aus dem Plan selbst hervor.
Das Ziel der Änderung Nr. 3.18 des Bebauungsplanes Nr. 8.51 „Heidestraße“ ist es, zum einen den Neubau einer Kindertagesstätte planungsrechtlich zu sichern und zum anderen das vorhandene allgemeine Wohngebiet (WA) städtebaulich neu zu ordnen.
Das Bauleitplanverfahren wird nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt.
Grundlage für die Offenlage sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Planentwurfs und die Begründung vom 11.09.2018 sowie das Gutachten zur Altablagerung vom 01.10.2018.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Entwurfsunterlagen, sowie die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Normen),
in der Zeit vom 25.10.2018 bis einschließlich 07.12.2018
im Technischen Rathaus der Hansestadt Herford, Auf der Freiheit 21, 32049 Herford, 2. Obergeschoss, in der Abteilung 2.3 – Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten – während der Dienststunden der Stadtverwaltung einsehen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Fragen beantwortet Frau Stein gerne auch nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.: 05221/189-530. Anregungen zur Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können.