Inhalt

Bebauungsplanverfahren:

Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 4.47, Änderung Nr. 2.16 „Parkhaus - Altstadt“ und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Geltungsbereich der Änderung 2.16 ist mit Ausnahme der Brüderstraße deckungsgleich mit dem Bebauungsplan Nr. 4.47 „Parkhaus – Altstadt“.

Ziel der Änderung ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettbüros sowie Sexdarbietungen, Bordelle, bordellartige Betriebe und Wohnungsprostitution, so dass es sich bei der Änderung 2.16 des Bebauungsplanes Nr. 4.47 lediglich um die Ergänzung der textlichen Festsetzung Nr. 1.8 mit den genannten Inhalten handelt.

Die Änderung dieses Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wurde verzichtet. Die Durchführung der Umweltprüfung, der Umweltbericht, die Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, kommt entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB nicht zur Anwendung. Die Eingriffsregelung wird entsprechend nicht angewendet.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Entwurfsunterlagen in der Zeit

vom 28.09.2016 bis einschließlich 02.11.2016

im Technischen Rathaus der Hansestadt Herford, Auf der Freiheit 21, 2. Obergeschoss, in der Abteilung Stadtplanung, während der Dienststunden der Stadtverwaltung einsehen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Fragen beantwortet Frau Folkers gerne auch nach telefonischer Vereinbarung unter 05221/189-488. Anregungen zur Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Alle Planunterlagen stehen folgend auch online zur Verfügung:

Aufstellungsbeschluss

Entwurfsbeschluss u. Unterlagen