Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford hat in seiner Sitzung am 06.06.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„1. Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford nimmt den aktualisierten Geltungsbereich (Anlage 1) zur Kenntnis und beschließt diesen als neuen Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ent-wicklungssatzung Nr. 1 über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Bereiches im Stadtteil Herringhausen - Ost „Rigteweg“. Das Satzungsgebiet wurde um ein Teilstück des Flurstü-ckes 82 der Flur 16 in der Gemarkung Herringhausen – Ost verkleinert.
2. Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford beschließt den Entwurf der Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Nr. 1 über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Bereiches im Stadtteil Herringhausen - Ost „Rigteweg“ aufgrund §§ 7 und 41 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Ge-setzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202), in Kraft getreten am 24. April 2019 und als Satzung der Innenentwicklung gemäß 34 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
3. Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford beschließt für den Entwurf der Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Nr. 1 „Rigteweg“ die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Übersichtsplan zur Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Nr. 1 „Rigteweg“ der Anlage 1:
Auszug aus der Amtlichen Basiskarte
Zielsetzung der Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Nr. 1 „Rigteweg“ ist es, für den Bereich im Westen des Stadtteils Herringhausen eine eindeutige Abgrenzung zum Außenbereich darzustellen und die Bebaubarkeit von Restflächen abschließend zu klären.
Das Verfahren wird als Satzung der Innenentwicklung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Da für die Klarstellungs- und Entwicklungssatzung keine Ausgleichspflicht besteht, wird auf die Durchführung der Umweltprüfung und der Eingriffsrege-lung verzichtet. Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde durchgeführt.
Grundlage für die Offenlage sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Planentwurfes der Satzung vom 10.05.2019 und der Begründung vom 10.05.2019.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Entwurfsunterlagen der Satzung Nr. 1 sowie die der Satzung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Normen) in der Zeit
vom 26.06.2019 bis einschließlich zum 29.07.2019
im Technischen Rathaus der Hansestadt Herford, Auf der Freiheit 21, 2. Obergeschoss, in der Abtei-lung Stadtplanung, während der Dienststunden der Stadtverwaltung einsehen. Sie haben die Möglich-keit, sich zu der Entwurfssatzung zu äußern und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Fragen beantwortet Frau Folkers gerne auch nach telefonischer Vereinbarung unter 05221/189-488. Anregungen zur Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah-men bei der Beschlussfassung über die Satzungsaufstellung unberücksichtigt bleiben können.
Diese Bekanntmachung wird auch im Internet auf der Homepage der Hansestadt Herford unter http://www.herford.de veröffentlicht. Die Planunterlagen finden Sie unter dem Link: www.herford.de/Planen-Bauen-Wohnen-/Bebauungspläne - aktuelle Bebauungsplanverfahren - Offen-lage der Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Nr. 1 „Rigteweg“ – Planunterlagen.
Bekanntmachungsanordnung:
Der vorstehende Entwurfsbeschluss über die Offenlage der Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Nr. 1 „Rigteweg“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Herford, den 12.06.2019
Tim Kähler
Bürgermeister