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Offenlage der Änderung 1.18 des Bebauungsplans Nr. 12.29 „Berger Heide“ und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12.29 ,,Berger Heide‘‘, Änderung Nr. 1.18 gemäß § 2a Baugesetzbuch ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGB. I S. 3634). Das Verfahren erfolgt gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB kann entfallen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

Übersichtsplan zur Bebauungsplanänderung Nr. 1.18 des Bebauungsplans Nr. 12.29 „Berger Heide“:

                       

Auszug aus der amtlichen Basiskarte

Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Sicherung des Endausbaus der Straßen Berger Heide und Salzburger Straße und die Anpassung der Festsetzungen in der Bebauungsplanänderung an die Realkartierung.

Grundlage für die Offenlage sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen der Änderung des Planentwurfes vom 30.11.2018 und die Begründung vom 01.10.2018.

Die Artenschutzprüfung wurde durchgeführt. Die Landschaftsbehörde hat keine besonderen Kenntnisse von Vorkommen planungsrelevanter Arten.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Entwurfsunterlagen sowie die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Normen), in der Zeit

vom 30.08.2019 bis einschließlich dem 02.10.2019

 

im Technischen Rathaus der Hansestadt Herford, Auf der Freiheit 21, 2. Obergeschoss, in der Abteilung Stadtplanung, während der Dienststunden der Stadtverwaltung einsehen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Fragen beantwortet Frau Folkers gerne auch nach telefonischer Vereinbarung unter 05221/189-488. Anregungen zur Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können.

Diese Bekanntmachung wird auch im Internet auf der Homepage der Hansestadt Herford unter http://www.herford.de veröffentlicht.

Die Planunterlagen finden Sie unter dem Link: www.herford.de/Planen-Bauen-Wohnen-/Bebauungspläne - aktuelle Bebauungsplanverfahren - Offenlage der Änderung 1.18 des Bebauungsplans Nr. 12.29 „Berger Heide“ – Planunterlagen -

Bekanntmachungsanordnung:

Der vorstehende Beschluss über die Offenlage der Änderung 1.18 des Bebauungsplans Nr. 12.29 „Berger Heide“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Herford, den 06.08.2019

 

Tim Kähler

Bürgermeister