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Bebauungsplanverfahren:

Offenlage B-Plan Nr. 9.41 "Waltgeristraße/ Rostocker Straße“

Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford hat in seiner Sitzung am 16.05.2018 den Bebauungsplanes Nr. 9.41 „Waltgeristraße/ Rostocker Straße“ gem. §2 Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beauftragt.

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Herforder Innenstadt, westlich der Mindener Straße. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Waltgeristraße im Süden, die Wohnbebauung an der Rostocker Straße im Osten, im Norden durch den Grünzug am Uhlenbach und im Westen durch den Stichweg von der Waltgeristraße ausgehend. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke 286, 287, 288, 301, 302, 321, 394, 428, 442/443 (ehemals 430), 435 und 436 der Flur 28 in der Gemarkung Herford. Die genaue Abgrenzung ist der unten aufgeführten Planzeichnung zu entnehmen.

Ziel der Neuaufstellung des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung der zivilen Nachnutzung der ehemaligen Konversionsfläche (NAAFI-Gelände). Innerhalb des Bebauungsplangebietes, soll eine gewerbliche und wohnbauliche Entwicklung entsprechend der örtlichen Begebenheiten erfolgen. Das Verfahren wird gemäß gem. §2 Baugesetzbuch (BauGB) als reguläres Verfahren durchgeführt.

                         Grundlage für die Offenlage sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Planentwurfs und die Begründung vom 20.04.2018 sowie der Umweltbericht vom 07.05.2018.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Entwurfsunterlagen, sowie die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Normen), in der Zeit

vom 21.06.2018 bis einschließlich 23.07.2018

im Technischen Rathaus der Hansestadt Herford, Auf der Freiheit 21, 32049 Herford, 2. Obergeschoss, in der Abteilung 2.3 – Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten – während der Dienststunden der Stadtverwaltung einsehen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Fragen beantwortet Frau Maasberg gerne auch nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.:05221/189-4433. Anregungen zur Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Diese Bekanntmachung wird auch im Internet auf der Homepage der Hansestadt Herford unter http://www.herford.de veröffentlicht.

Umweltbericht

Entwurfsbeschluss und Planunterlagen