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Offenlage B-Plan Nr. 12.41 "Vlothoer Straße/ Hammersmith Kaserne, Teil 1

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Herford hat in seiner Sitzung am 22.03.2018 den Bebauungsplans Nr. 12.41 „Vlothoer Straße/ Hammersmith Kaserne, Teil 1“ als Entwurf beschlossen. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen ca. 3,3 ha großen Teilbereich des Kasernenareals der Hammersmith Kaserne. Die Notwendigkeit zur Aufstellung des Teilbebauungsplans bestand, um an der Stelle zeitnah Planungsrecht zu schaffen. Künftig sollen in den Mannschaftsgebäuden (Block 1-5, 10) auf der Fläche Fachhochschulstudenten der Fachhochschule für Finanzen des Landes NRW (FHF) in studentischen Internatswohnheimen untergebracht werden. Für diese baulichen Maßnahmen galt es zeitnah den planungsrechtlichen Rahmen zu schaffen, um so den Entwicklungsprozess des BildungsCampus Herford insgesamt nicht zu verzögern und die innerstädtische Brache wieder einer Nutzung zuzuführen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12.41 „Vlothoer Straße/ Hammersmith Kaserne, Teil I“ erfolgte im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird demnach abgesehen. .Aufgrund der Größe des Plangebiets (ca. 3,3ha) ist gemäß § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BauGB bezüglich der voraussichtlichen Umweltauswirkungen eine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt worden.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 335, 341, 527, 656 sowie 700 (teilweise), der Flur 37, das Flurstück 475 (teilweise) der Flur 40 sowie das Flurstück 431 (teilweise) der Flur 41, in der Gemarkung Herford.

Die genaue Grenze des Geltungsbereiches verläuft im Norden von dem Punkt auf der westlichen Grenze der Schumannstraße (21,50m vom nördlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 328, Flur 37, Gemarkung Herford), 9,00m parallel zur nördlichen Gebäudeseite des Blocks 10 auf der ehemaligen
Kasernenfläche, um dann im rechten Winkel auf den westlichen Grenzpunkt des Flurstücks 654, Flur 37, Gemarkung Herford zu treffen. Die Grenzlinie verläuft von diesem Punkt auf den südlichsten Punkt des Flurstücks 654, Flur37, Gemarkung Herford.

Im Osten wird der Geltungsbereich durch die östliche Grenze der „Verdistraße“ begrenzt und verläuft über die Vlothoer Straße auf den mittleren Punkt der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 367, Flur 40, Gemarkung Herford.

Im Süden wird das Plangebiet durch die südliche Grenze der Vlothoer Straße, im Bereich zwischen Verdistraße und Schuhmannstraße, beginnend von dem mittleren Punkt der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 367, Flur 40, Gemarkung Herford bis zu südlichsten Punkt des Flurstücks 328, Flur 41, Gemarkung Herford begrenzt.

Im Westen verläuft die Grenze an der westlichen Seite der Schumannstraße, bis 21,50m vom nördlichsten Grenzpunkt des Flurstücks 328, Flur 37, Gemarkung Herford.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Entwurfsunterlagen, sowie die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Normen), in der Zeit

vom 16.04.2018 bis einschließlich 16.05.2018

im Technischen Rathaus der Hansestadt Herford, Auf der Freiheit 21, 32049 Herford, 2. Obergeschoss, in der Abteilung 2.3 – Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten – während der Dienststunden der Stadtverwaltung einsehen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Fragen beantwortet Frau Maasberg gerne auch nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.:05221/189-4433.. Anregungen zur Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Diese Bekanntmachung wird auch im Internet auf der Homepage der Hansestadt Herford unter http://www.herford.de veröffentlicht.

Grundlage für die Offenlage sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Planentwurfs und die Begründung vom 06.03.2018.“

Begründung

Entwurf