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Bebauungsplanverfahren:

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Herford hat in seiner Sitzung am 22.03.2018 den erneuten Entwurfsbeschluss sowie die erneute (vierte) Offenlage des Bebauungsplans Nr. 11.36 „Am kleinen Bulskamp“ beschlossen. Der Bebauungsplan wurde am 19.09.2012 gemäß §2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Im Laufe des Verfahrens erfolgten die Erarbeitung des Entwurfs sowie drei Offenlagen. Das Verfahren wurde aufgrund fehlender politischer Mehrheiten und eine Neubewertung der ökologischen Potentiale der Freiflächen zeitweise zurückgestellt. Ende 2016 wurde beschlossen das Verfahren weiter fortzuführen.

Nach erneuter Planung wird ein von der baulichen Ausnutzung deutlich reduzierter Entwurf vorgelegt. Die wesentlichen Grundzüge des planungsrechtlichen Gedankens, an dieser Stelle reine Wohnbebauung (WR) zu entwickeln, bleiben weiterhin erhalten. Es erfolgt eine Reduzierung der überbaubaren Flächen sowie die weiträumige Freihaltung des Siekbereiches (beidseitig mit jeweils 20m). Im Rahmen des vorgesehenen Bebauungskonzeptes ist innerhalb des Plangebiets die Entstehung von insgesamt 16 neuen Grundstücken angedacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11.36 „Am kleinen Bulskamp“ liegt im östlichen Stadtrandbereich Herfords und umfasst die Flurstücke 640, 79, 81, 82, 83, 88, 532 und die nördlichsten 280m2 der Straßenparzelle 649 der Flur 70 sowie die Flurstücke 57, 505 und die westlichsten 40m2 des Flurstücks 506 der Flur 69, Gemarkung Herford. Das rund 2,9 ha große Plangebiet wird nördlich durch die südliche Bebauung der Eibenstraße (Flurstücke 219, 220, 734, 305), östlich durch den Grünzug des Ellersieker Bachs (Flurstück 507, 509, 60, 469), südlich durch die nördliche Bebauung des Bramschenkamp (Flurstücke 477, 273, 209, 274, 211, 569, 483, 279, 281, 283,505) und westlich durch die östliche Bebauung des Akazienwegs (Flurstücke 271, 643, 606, 607, 608, 632, 622, 625) begrenzt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Entwurfsunterlagen, sowie die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Normen), in der Zeit

vom 16.04.2018 bis einschließlich 16.05.2018.

im Technischen Rathaus der Hansestadt Herford, Auf der Freiheit 21, 32049 Herford, 2. Obergeschoss, in der Abteilung 2.3 – Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten – während der Dienststunden der Stadtverwaltung einsehen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Fragen beantwortet Frau Maasberg gerne auch nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.:05221/189-4433.. Anregungen zur Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Diese Bekanntmachung wird auch im Internet auf der Homepage der Hansestadt Herford unter http://www.herford.de veröffentlicht.

Grundlage für die Offenlage sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Planentwurfs und die Begründung vom 12.02.2018, der Umweltbericht vom 02/ 2018 sowie der Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 10.09.2013.“

Artenschutzprüfung

Begründung

B-Planentwurf

Umweltbericht