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Bebauungsplanverfahren:

Offenlage B-Plan Nr. 10.25a „Im Ulenbade“, Änderung Nr. 2.18

Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford hat in seiner Sitzung am 28.06.2018 die Änderung Nr. 2.18 des Bebauungsplanes Nr. 10.25a „Im Ulenbade“ gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf beschlossen und die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB beauftragt.

Der Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich nordöstlich der Herforder Innenstadt und wird südlich von der Amselstraße begrenzt. Nördlich grenzt der Geltungsbereich an die Flurstücke 170, 323, 324, 354, 355, 523, 482 und 621 des Flures 80, Gemarkung Herford. Im Einzelnen handelt es sich um die Flurstücke 212 und 213 sowie 616 im Flur 80, Gemarkung Herford.

 

Abb. oben: Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Das Ziel der Änderung ist es, den Neubau einer Kindertagesstätte für 5 Gruppen planungsrechtlich zu sichern.

Grundlage für die Offenlage sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Planentwurfs und die Begründung vom 04.06.2018.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Entwurfsunterlagen, sowie die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Normen), in der Zeit

vom 08.08.2018 bis einschließlich 05.09.2018

im Technischen Rathaus der Hansestadt Herford, Auf der Freiheit 21, 32049 Herford, 2. Obergeschoss, in der Abteilung 2.3 – Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten – während der Dienststunden der Stadtverwaltung einsehen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Fragen beantwortet Frau Stein gerne auch nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.:05221/189-530. Anregungen zur Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können.

Planunterlagen