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Bebauungsplan  "Nr.9.41 „Waltgeristraße/ Rostocker Straße"

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 20.09.2017 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 9.41 „Waltgeristraße/ Rostocker Straße“ gefasst.

Ziel der Planaufstellung ist es, die Umnutzung und Reaktivierung der nun brachliegenden Fläche des ehemaligen NAAFI-Geländes an der Waltgeristraße in integrierter Lage planungsrechtlich abzusichern.

Das Verfahren wird gem. § 2 BauGB als reguläres Verfahren durchgeführt. Die Umweltprüfung kommt somit zum Tragen.

Das Bebauungsplangebiet umfasst eine Gesamtfläche von etwa 2,6 ha. Der Geltungsbereich befindet sich im nördlichen Herforder Stadtgebiet westlich der Rostocker Straße und nördlich der Waltgeristraße. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 286, 287, 288, 301, 302, 321, 394, 428, 430, 435 und 436 der Flur 28 in der Gemarkung Herford.

Der Vorentwurf kann in der Zeit vom 06.11.2017 bis einschließlich 24.11.2017 in einem Schaukasten der Abt. 2.3 – Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten – im 2. Obergeschoss des technischen Rathauses, Auf der Freiheit 21., 32049 Herford während der Dienststunden eingesehen werden.

Alle interessierten Bürger werden gebeten, die Unterlagen einzusehen und an dem vorgenannten Termin teilzunehmen. Es gibt Gelegenheit zur Erörterung. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienstzeit vorgetragen und abgegeben werden.

Fragen zu diesem Bebauungsplan beantwortet Ihnen Frau Maasberg gern nach telefonischer Abstimmung unter der Tel.:05221/189-4433.

Diese Bekanntmachung wird auch im Internet auf der Homepage der Hansestadt Herford unter http://www.herford.de veröffentlicht.

Nachfolgend können Sie die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 9.41 "Waltgeristraße/ Rostocker Straße" einsehen.

Geltungsbereich

Vorentwurf

Kurzbegründung

Textliche Festsetzungen

Bekanntmachung

Ein Bebauungsplan bezieht sich auf einzelne Bereiche des Stadtgebietes und regelt Art und Maß der Bebaubarkeit einzelner Grundstücke rechtsverbindlich. Seine möglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Bürgerinnen und Bürger und für die Baubehörde verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.

Die Darstellung im Internet der Stadt Herford ersetzt keine rechtsverbindliche Fachauskunft!