Bebauungsplan Nr.12.41 „Vlothoer Straße/ Hammersmith Kaserne, Teil 1"
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 20.09.2017 f die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12.41 „Vlothoer Straße/ Hammersmith Kaserne, Tei1“ gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) - im beschleunigten Verfahren - und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12.41 „Vlothoer Straße/ Hammersmith Kaserne, Teil I“, ist, die städtebauliche Entwicklung des Areals planungsrechtlich zusichern. Der Bereich der ehemaligen Hammersmith Kaserne soll zu einer belebten Quartiersmitte, in Verbindung mit Internatswohnen für die Studenten der Fachhochschule für Finanzen des Landes NRW, entwickelt werden.
Das Verfahren wird gem. § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt.
Das Bebauungsplangebiet umfasst eine Gesamtfläche von etwa 3,3 ha. Der Geltungsbereich liegt im Nordosten des Herforder Stadtgebiets an der Vlothoer Straße. Das Plangebiet befindet sich zwischen der südlichen Straßenbegrenzungslinie der Vlothoer Straße im Süden, der nördlichen Straßen- begrenzungslinie der Straße zwischen Block 9 und Block 10 auf der Kasernenfläche im Norden, der Verdistraße im Osten und der Schuhmannstraße im Westen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 335, 341, 527, 656 sowie 700 (teilweise), der Flur 37, das Flurstück 475 (teilweise) der Flur 40 sowie das Flurstück 431 (teilweise) der Flur 41, in der Gemarkung Herford.
Die öffentliche Anhörung gemäß § 3 (1) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes und dem Vorentwurf findet am Mittwoch, den 08.11.2017 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Technischen Rathauses der Stadt Herford, Auf der Freiheit 21, statt.
Gemäß § 3 (1) BauGB werden hier die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Auswirkungen der Planung aufgezeigt und erörtert. Über das Ergebnis der Anhörung wird eine Niederschrift gefertigt. Diese ist zusammen mit den Planunterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom 13.11.2017 bis einschließlich 01.12.2017 in einem Schaukasten der Abt. 2.3 – Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten – im 2. Obergeschoss des technischen Rathauses, Auf der Freiheit 21., 32049 Herford während der Dienststunden einzusehen.
Alle interessierten Bürger werden gebeten, die Unterlagen einzusehen und an dem vorgenannten Termin teilzunehmen. Es gibt Gelegenheit zur Erörterung. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienstzeit vorgetragen und abgegeben werden.
Fragen zu diesem Bebauungsplan beantwortet Ihnen Frau Maasberg gern nach telefonischer Abstimmung unter der Tel.:05221/189-4433.
Diese Bekanntmachung wird auch im Internet auf der Homepage der Hansestadt Herford unter http://www.herford.de veröffentlicht.
Nachfolgend können Sie die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 12.41 "Vlothoer Straße/ Hammersmith Kaserne, Teil 1" einsehen.
Ein Bebauungsplan bezieht sich auf einzelne Bereiche des Stadtgebietes und regelt Art und Maß der Bebaubarkeit einzelner Grundstücke rechtsverbindlich. Seine möglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Bürgerinnen und Bürger und für die Baubehörde verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.
Die Darstellung im Internet der Stadt Herford ersetzt keine rechtsverbindliche Fachauskunft!