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Niederlassungserlaubnis

Was ist eine Niederlassungs erlaubnis?

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (abhängige Beschäftigung wie selbstständige Tätigkeit). Sie ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Wie erlange ich eine­ Niederlassungs erlaubnis?

Damit eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden kann, ist es notwendig, dass die betreffende Person seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und und folgende Voraussetzungen erfüllt:

gesicherter Lebensunterhalt

Zu erbringende Nachweise
  • bei Arbeitnehmern:
    • Einkommensnachweise (Gehalts- beziehungsweise Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
    • aktuelle Arbeitgeberbestätigung (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses)
  • bei Selbstständigen/Freiberuflern:
    • Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid sowie aktuelle Reingewinnbestätigung Ihres Steuerberaters)
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Gewerbeanmeldung, falls gewerberechtlich erforderlich

 

bestehende Altersversorgung

Vorlage des Rentenversicherungsverlaufs (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) oder Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.
Wichtige Ausnahmen:
  • Eine ausreichende Altersversorgung ist nicht nachzuweisen, sofern Sie bereits vor dem 01.01.2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis waren.
  • Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften, die in ehelicher beziehungsweise partnerschaftlicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, genügt es, wenn die Altersversorgung durch einen Ehegatten oder Lebenspartner ausreichend gesichert ist.
  • Von der Voraussetzung einer ausreichenden Altersversorgung wird abgesehen, wenn Sie sich in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt.

 

ausreichender Wohnraum

  • Vorlage des Miet- oder Kaufvertrags bei Wohneigentum mit Angabe der Quadratmeterzahl
  • Nachweis der aktuellen Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung durch

     

    • Höhe der monatlichen Warmmiete bei Mietwohnungen (aktuelle Bestätigung des Vermieters oder aktueller Kontoauszug)
    • Höhe der monatlichen Belastungen bei Wohneigentum (Zinsen und Tilgung aus Kreditverträgen sowie ggf. Höhe des Hausgeldes/Wohngeldes

 

ausreichende Sprachkenntnisse (Integrationskurs)

Sie müssen grundsätzlich über ausreichende Kenntnisse in deutscher Sprache sowie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen. Dieses wird in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen.
Wichtige Ausnahme: Sofern Sie bereits vor dem 01.01.2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis waren, ist grundsätzlich nur erforderlich, dass Sie sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können.

Informationen2lz

Weitere nützliche Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.