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Menschen mit Behinderungen

Die Behinderten­beauftragte1lz

Ihr Kind ist behindert und Sie suchen finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten? Sie haben eine chronische Erkrankung und sind auf der Suche nach einer Selbsthilfegruppe?

Ich bin Martina Nickles, die Behindertenbeauftragte der Hansestadt Herford.

Ich möchte Menschen mit Behinderung zu ihrem Recht verhelfen und mich anwaltlich für sie einsetzen. Dies tue ich in persönlichen Gesprächen mit Ihnen, darüber hinaus aber auch in politischen Gremien, in Verbänden und bei besonderen Projekten. Und natürlich im Behindertenbeirat der Stadt.

Die wichtigsten Ziele der Herforder Behindertenpolitik sind der Abbau von Barrieren und die Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse. Der Teilhabeplan für die Hansestadt Herford (eine Gesellschaft für alle – Herford inklusive) ist erstellt. Nun muss er umgesetzt werden.

Ich setze mich zum Beispiel ein für:

  • Die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Gebäuden und Plätzen
  • Die Beratung privater wie auch öffentlicher Bauherren und Architekten in Sachen Barrierefreiheit
  • Die Einrichtung öffentlicher barrierefreier Toilettenanlagen

Ich kann anbieten:

  • Konzepte für Schulprojekte, die sich mit dem Thema Behinderung beschäftigen.
  • Kontakte zu Selbsthilfegruppen, Initiativen, Verbänden, Vereinen und vielen Projektgruppen
  • Kommunikationshilfen für gehörlose und höreingeschränkte Menschen und vieles mehr.
Die Aufgaben der Behindertenbeauftragen: Dokument in leichter Sprache
 

Welche finanziellen Hilfen stehen einem Menschen mit Behinderung zu? Wie sieht die medizinische Versorgung für ihn aus? Welche Selbsthilfegruppen gibt es? An wen kann er sich in beruflichen Fragen wenden? Antworten auf diese und viele weitere Fragen zur Situation von Menschen mit Behinderungen gibt der Wegweiser für Menschen mit Behinderungen...

Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf"

Wir stehen Ihnen als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Interessenvertreter für alle Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter / gleichgestellter Menschen zur Verfügung.

Im Bereich der berufsbegleitenden Hilfe kann die behinderungsgerechte, technische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen sowie die Neuschaffung von Arbeitsplätzen unter anderem finanziell unterstützt werden. Hierzu stehen Fördermittel aus der Ausgleichsabgabe bereit.

Psychosoziale Beratung und Begleitung kann weiterhelfen, wenn zum Beispiel psychische Erkankungen, Sucht, innerbetriebliche Konflikte oder private Schwierigkeiten zu Problemen am Arbeitsplatz führen.

Bei der Durchführung des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen ist es Aufgabe der Fachstelle "Behinderte Menschen im Beruf" den dem Kündigungsantrag zugrundeliegenden Sachverhalt zu ermitteln und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.

mehr Informationen zur Fachstelle...

Fragen rund ums Geld1lz

bitte informieren Sie sich hier

Euroschlüssel2lz


Euro Schlüssel für Behindertentoiletten

Der Euro-Schlüssel

 

Das Eurozylinderschloss und der Euroschlüssel stellen seit 1986 ein europaweit einheitliches Schließsystem für behindertengerechte Anlagen, die mittlerweile nahezu flächendeckend in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu finden sind, dar. Jeder, der im Besitz eines Euroschlüssels ist, kann diese Einrichtungen betreten und nutzen. Es handelt sich beispielsweise um Behindertentoiletten in Städten, öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Autobahnrasstätten, Hochschulen, Freizeitanlagen, Kaufhäusern etc.

Dieser spezielle Türöffner ermöglicht den Zugang lediglich einem eingeschränkten Personenkreis, der auf besondere Einrichtungen und Ausgestaltung angewiesen ist. Nötig ist eine gesonderte Sicherung, um die zum Teil sehr kostspieligen Anlagen vor Beschädigung durch Vandalismus zu schützen und die Sauberkeit/Hygiene zu gewährleisten. Insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen müssen die verschiedenen Anlagenelemente ertasten und schätzen daher eine saubere Einrichtung sehr. Durch die eingeschränkte Zahl der Nutzer kann dies sicherlich besser erreicht werden als bei einem freien Zugang für jedermann.

Bestellung

Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn:
  •  das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL
  •  oder das Merkzeichen G und 70% aufwärts, 80, 90 oder 100% enthalten ist.
Der CBF führt ein Verzeichnis, in dem alle Behindertentoiletten Deutschlands aufgeführt werden, es kostet 7,00 Euro und kann nur in Verbindung mit dem Schüssel bestellt werden. Der Schlüssel kostet aktuell 20,00 Euro.

CBF - Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V.
Pallaswiesenstraße 123 a
64293 Darmstadt
Tel: 06151 - 812210
Fax: 06151 - 812281
http://www.cbf-da.de