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Lärm

Lärm

Die Auswirkungen von Lärm und Luftschadstoffen sind in vielen Städten – so auch in Herford – zu einem Umweltproblem geworden.

In den meisten deutschen Städten und Ballungsräumen sind heute die Lärmwerte so hoch, dass die Betroffenen über erhebliche Belästigungen klagen.

Einen Überblick über die Entwicklung von Belästigungen durch unterschiedliche Lärmquellen wie Straßenverkehr, Flugzeuge, Gewerbe, Baustellen oder Freizeitanlagen im Wohnumfeld liefert die seit 2002 kontinuierlich laufende Online-Lärmumfrage des Umweltbundesamtes. Informationen zur Lärmbelästigung finden Sie unter: www.umweltbundesamt.de. 

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Besonders der Verkehrslärm wird als belästigend eingeschätzt. Der Straßenverkehrslärm ist unter den Lärmquellen der größte Stressverursacher. Rund 70 Prozent der deutschen Bevölkerung empfindet Straßenlärm als besonders störend. Aber auch andere Lärmquellen der Umgebung , zum Beispiel Industrieanlagen, können die Lebensqualität stark beeinträchtigen. Da dieses Problem inzwischen über viele Staatengrenzen verbreitet ist, hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen, die in deutsches Recht umgesetzt wurde:
  • Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm,
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005, - Vierunddreissigste Verordnung zur Durchführung des BundesImmisssionsschutzgesetzes - Verordnung über die Lärmkartierung - 34. und Esimmisonsschutzverordnung vom 6. März 2006.


Auf den gesetzlichen Grundlagen gilt ein verbindlicher Zeitplan mit zwei Schritten:

  • 1. Erfassung und Bewertung des Umgebungslärms in Lärmkarten
  • 2. Soweit die in den Lärmkarten dargestellten Belastungen nicht nur vereinzelt gewisse Grenzwerte überschreiten („Auslösewerte“ genannt), muss ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden. Dies ist in Herford der Fall.

Lärm kann gesundheitsschädlich sein!

Wer über einen längeren Zeitraum tagsüber Lärm von mehr als 65 dB(A) und nachts von mehr als 55 dB(A) ausgesetzt ist, der hat ein erhöhtes Risiko, Bluthochdruck und infolgedessen eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu entwickeln.  Gehörschäden stellen sich ab einer Dauerbeschallung von über 85 dB(A) ein.

Jede und Jeder kann einen Beitrag zur Lärmminderung leisten:

Wärme- und Schalldämmung schafft Wohnruhe -www.umweltamt.de und www.bau-web.de

Lärmarme Reifen reduzieren Rollgeräusche „Leiser Reifen“ mit dem Gütesiegel Blauer Engel www.umweltbundesamt.de und www.blauer-engel.de 

Lärmarme Fahrweise mindert Geräusche www.neues-fahren.de und www.dvw-ev.de 


Lärmaktionsplan Straße 2024

Nach §47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG über die "Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.
Die Pflicht besteht für Orte mit Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mill. Fahrzeuge pro Jahr.

Ein Lärmaktionsplan ist ein strategischer Plan, auf dessen Grundlage Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete durchgeführt werden können. Er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für oder gegen die Bürgerinnen und Bürger. Für die Verwaltungen ist er insofern verbindlich, als sie bei den laufend stattfindenden Planungen die Aussagen des Lärmaktionsplans angemessen zu berücksichtigen haben.
Im Jahr 2012 wurde erstmals eine Kartierung des Umgebungslärms in Herford vorgenommen, die Ausgangspunkt für die Erstellung eines Lärmaktionsplans war. Nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit und einer intensiven politischen Diskussion wurde schließlich im Dezember 2015 der Lärmaktionsplan Herford vom Stadtrat beschlossen, der nun fortgeschrieben wird. Vorangegangen war im vergangenen Jahr eine neue Lärmkartierung.

Jetzt liegt der Endbericht zum Lärmaktionsplan Stufe 4 der Hansestadt Herford vor. Er wurde am 06.06.2024 im Bau- und Umweltausschuss der Stadt Herford vorberaten und am 21.06.2024 durch den Rat beschlossen. Er ist damit rechtskräftig geworden.


Lärmaktionspläne 2023

Aktuelle Umsetzung der Lärmminderungsplanung 2023 (Straßenverkehrslärm)

Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 für Straße, Schiene und Gewerbe liegen vor. Gegenüber der Lärmkartierung 2017 haben sich die Berechnungsvorschriften geändert. So wurden die bis 2018 geltenden vorläufigen Berechnungsmethoden durch europaweit einheitliche Methoden ersetzt. Aus diesem Grund ist eine direkte Vergleichbarkeit mit den vorherigen Ergebnissen nicht möglich.

In der Lärmkartierung werden sogenannte Lärmindizes als 24h-Lärmindex LDEN (Day-Evening-Night) und als Nacht-Lärmindex LNight berechnet. Die berechneten Pegel werden Pegelbändern in 5 dB(A) Intervallen zugeordnet. Die Darstellung in den Lärmkarten erfolgt ab LDEN 55 und LNight 50 dB(A).

Die Lärmkarten zum Straßenverkehr und Gewerbe sind auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Lärmkarten NRW) und die Lärmkarten zum Schienenverkehrslärm im Geoportal des EBA einsehbar.

Auf Basis der Ergebnisse der Lärmkartierung wird der Lärmaktionsplan der 3. Runde fortgeschrieben (V/0077/2021), sodass der Lärmaktionsplan der 4. Runde neben einer Analyse der Lärmbelastungssituation auch eine Aktualisierung der Maßnahmenbereiche und Maßnahmenplanung enthalten wird. Auch eine Bilanz zu den umgesetzten Maßnahmen ist vorgesehen.

Die Lärmaktionspläne sind nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bis zum 18. Juli 2024 fertigzustellen.

Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Öffentlichkeit aktiv in das Verfahren der Lärmaktionsplanung einzubinden. Für den Lärmaktionsplan der 4. Runde ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, voraussichtlich im 3. Quartal 2023 vorgesehen. Danach sind weitere Öffentlichkeitsbeteiligungen geplant. Über den zeitlichen Ablauf wird rechtzeitig in der Presse und in den Sozialen Medien informiert.  

Die Anregungen aus der Öffentlichkeit werden in der weiteren Bearbeitung des Lärmaktionsplans ausgewertet, bewertet und vielleicht übernommen.

Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist Bestandteil des Lärmaktionsplans.

Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung und Fertigstellung eines Entwurfs, wird der Lärmaktionsplan zur Beschlussfassung in die politische Beratung gebracht.

Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung


Allgemeine Informationen zum Thema Lärm

Lärmaktionsplan 2023 (Schienenverkehr)

Lärmaktionsplan 2023

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überarbeitet seinen Lärmaktionsplan. Entsprechend der Umgebungslärmrichtlinie geht die Lärmaktionsplanung in der vierten Runde. Dazu startet das Eisenbahn-Bundesamt am 13. März 2023 die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am 13. März und endet am 24. April 2023. In diesen sechs Wochen können sich Teilnehmende zu ihrer persönlichen Belastungssituation, zum Beispiel zu Hause oder am Arbeitsplatz, äußern sowie ihre Einschätzung zu Lärmschutzmaßnahmen abgeben. Für die Beteiligung steht ein Fragebogen auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de  zur Verfügung, den die Bürgerinnen und Bürger ausfüllen können. Eine Registrierung ist nicht notwendig.

Nach Abschluss und Auswertung der ersten Phase wird der Entwurf zum Lärmaktionsplan veröffentlicht. Im Anschluss erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dann können Teilnehmende eine Rückmeldung zum Prozess der Lärmaktionsplanung sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

2. Phase Öffentlichkeitsbeteiligung

am 20.11.2023 ist die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes angelaufen. Das EBA hat den Lärmaktionsplan an Schienenwegen des Bundes dazu zunächst als Entwurf veröffentlicht. Bis zum 02.01.2024 besteht nun die Gelegenheit, dem EBA eine Rückmeldung zum Entwurf sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Hierzu hat das EBA erneut eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Nach der Angabe des EBA haben über 11.000 Bürgerinnen und Bürger an der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung teilgenommen.

Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Belastungsanalyse des EBA sind im Entwurf des Lärmaktionsplanes nachzulesen. Er kann auf der Internetseite unter www.eba.bund.de/lap oder auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de heruntergeladen werden.

Auf der Internetseite:
www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das EBA ausführlich über die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung.
Weiteres Informationsmaterial zum Thema Lärm an Schienen gibt es unter http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich

Umgebungslärm

Vorgaben der europäischen Union

 

Europäische Union
Die Europäische Union hat mit der Umgebungslärmrichtlinie den Mitgliedstaaten vorgegeben, welche Arten von Lärm zu bewerten (zu kartieren) und zu bekämpfen sind ;
nämlich der von Hauptverkehrsstrassen, von Hauptschienenwegen, von Großflughäfen
und so weiter und in welchen Umgebungen dies zu geschehen hat; nämlich in Ballungsräumen und in der Umgebung von Anlagen oberhalb bestimmter Nutzungsintensität, insbesondere Verkehrsstärke.

 

Hierfür ist ein für alle Mitgliedsstaaten synchronisiertes zweistufiges Verfahren vorgesehen:

Stufe 1:

Ballungsräume über 250.000 Einwohner, Hauptverkehrsstraßen mit über 6.000.000 und Hauptschienenwege mit über 60.000 Fahrzeugbewegungen im Jahr sowie Großflughäfen und so weiter

Stufe 2:

Ballungsräume über 100.000 Einwohner, Hauptverkehrsstrassen mit über 3.000.000 und Hauptschienenwege über 30.000 Fahrzeugbewegungen im Jahr (ab 2013)

 

Umsetzung in Deutschland, insbesondere in Nordrhein-Westfalen

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In Deutschland sind grundsätzlich die Gemeinden zur Umsetzung der entsprechenden, gesetzlich verankerten Vorschriften verpflichtet. In Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2007 Lärmkarten für zwölf Ballungsräume zu erstellen; Gemeinden außerhalb dieser Gebiete - wie Herford – sind zur Bekämpfung des Umgebungslärms verpflichtet, wenn die auf ihrem Gebiet kartierten Verkehrswege die Umgebung nicht nur punktuell mit Lärm oberhalb bestimmter Schwellenwerte belasten. Weitere Informationen zum Vorgehen finden sie unter: www.umgebungslaerm.nrw.deund druch die im Rathaus und in der Stadtbücherei erhältiche Broschüre "Lärmschutz in Nordrhein-Westfalen" (auch hier zum Download)

Lärmkarten

Was sind Lärmkarten?

Lärmkarten stellen die von verschiedenen Lärmquellen (zum Beispiel Straßen-, Schienen-, Flugverkehr, Gewerbe und Industrie) ausgehenden Lärmbelastungen in der Stadt dar. Sie sind unterteilt in einen Textteil, einen Tabellenteil und einen Kartenteil.

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Der Textteil enthält eine Beschreibung der Untersuchungsmethoden, der Tabellenteil enthält eine Reihe von statistischen Angaben. Im Kartenteil werden Straßenverkehrslärm und Schienenverkehrslärm separat dargestellt, da die einzelnen Lärmarten bei objektiv gleichem Schallpegel subjektiv unterschiedlich von den Menschen wahrgenommen werden. Es wird die durchschnittliche Lärmbelastung über den Tag (0 Uhr - 24 Uhr) und die Belastung über die Nacht (22 - 6 Uhr) wiedergegeben. Die Lärmbelastung wird in farbigen Stufen dargestellt, wobei lila den höchsten Wert wiederspiegelt.

Wie werden Lärmkarten erstellt?

Für die Erstellung der Lärmkarten werden keine Lärmmessungen durchgeführt. Es werden einheitliche Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm an Straßen, an Schienenwegen, an Flugplätzen und bei Industrie und Gewerbe angewendet; dabei fließen viele unterschiedliche Daten ein. Weiteres zu den Berechnungsverfahren finden Sie rechts.

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Die fertig gestellten Lärmkarten werden im Umgebungslärmportal vom Land NRW gebündelt zur Einsicht für die interessierte Öffentlichkeit bereitgestellt. Der Kartenservice ermöglicht die Auswahl verschiedener Themen, den Einblick in Berichte und Erläuterungen zu Grundlagen. Über den folgenden Links kann die Lärmbelastung für ein einzelnes Grundstück eingesehen werden, soweit es in die Kartierung einbezogen wurde (in Herford der Bereich umd die A 2, die B 239, die L 712 und die Eisenbahnlinie Bielefeld-Löhne)

Lärmkarten Herford

Über diesen Link kann die Lärmbelastung für ein einzelnes Grundstück des Stadtgebietes Herford eingesehen werden soweit es in die Kartierung einbezogen wurde (in Herford die A 2, die B 239 und die L 712)

Vom Eisenbahnbundesamt wurden die Lärmebelastungen durch den Schienenverkehr ermittelt und dargestellt.
Lärmkatierung Eisenbahnbundesamt

Lärm ABC

Lärm

Lärm ist ein Schallereignis!

Wenn Stimmbänder, Gitarrenseiten etc. in Schwingungen versetzt werden, entstehen Schallwellen, die sich in der Luft ausbreiten. Je mehr Schwingungen bzw. Schallwellen entstehen, desto höher ist der Ton. Die Höhe des Tons wird in Herz (Hz) gemessen.Lärm kann nicht gemessen werden, denn er ist eine individuelle Empfindung. Es kann aber die Stärke des Schalls gemessen werden. Die Messgröße heißt Schalldruck, der angezeigte Messwert ist der Schalldruckpegel. Lärm ist also nicht messbar, wohl aber der Schall!

Die Maßeinheit ist Dezibel dB(A)

Das Dezibel (A)

Das Dezibel (dB) ist eine nach dem Physiker Graham Bell benannte Maßeinheit für den Schall. Da die dB-Skala logarithmisch aufgebaut ist, entspricht die Zunahme/Abnahme des Schallpegels um 3 dB(A) immer einer Verdopplung/Halbierung der Schallintensität – oder zum Beipiel der Anzahl der vorbeifahrenden Autos. Das menschliche Ohr reagiert auf niedrige Frequenzen - also auf tiefe Töne – weniger empfindlich als auf hohe. Die sog. A-Bewertung berücksichtigt diese Besonderheit. Die A-Bewertung bildet die Empfindlichkeitskurve des menschlichen Ohres im Bereich niedriger Lautstärken annähernd nach. Beurteilungspegel für Verkehrsgeräusche werden deshalb grundsätzlich in A-bewerteten Schalldruckpegeln angegeben. Ihre Einheit ist das Dezibel (A) beziehungsweise das dB(A).

Beurteilungspegel

Um festzustellen, ob von Geräuschen negative Wirkungen ausgehen, ist neben dem mittleren Schalldruckpegel – sogenannter. Mittelungspegel – für eine bessere Beurteilung zum Beispiel die Dauer und Häufigkeit des Auftretens, Frequenzzusammensetzung und gegebenenfaölls Auffälligkeit, Ortsüblichkeit sowie Art und Betriebsweise der Geräuschquelle zu erfassen. Werte, die diese Geräuscheigenschaften berücksichtigen, werden Beurteilungspegel genannt. Der Beurteilungspegel entspricht bei Straßenverkehrsgeräuschen dem Mittelungspegel, dem für Immissionsorte in der Nähe von lichtzeichengeregelten Kreuzungen noch ein Zuschlag für erhöhte Störwirkung hinzugefügt wird.

Für die Lärmkatierung wird der Beurteilungspegel ausgedrückt in LEDN und LNight



Emmission und Immission

Die Emission ist das von einer oder mehreren Schallquellen abgestrahlte Geräusch. Die Schallquelle befindet sich am Emissionsort. Der Schallpegel, der beispielsweise die Schallquelle „Straßenverkehr” beschreibt, heißt Emissionspegel. Unter Immission wird das Einwirken des Schalls auf ein Gebiet oder einen Punkt des Gebiets verstanden. Die Immission ist das beim Empfänger, beispielsweise am menschlichen Ohr ankommende Geräusch. Den Standpunkt des Empfängers bezeichnet man als Immissionsort. Der Schallpegel am Immissionsort als sogenannter Ort des Betroffenen wird Immissionspegel genannt. Immissionspegel des Straßen- und Schienenverkehrs sind Beurteilungspegel.

Immissionsort

Der Immissionsort ist das Gebiet oder ein Punkt des Gebiets, auf den zum Beispiel der Schall einer Straße einwirkt. Er bezeichnet den Standpunkt des Lärmempfängers. Hiermit sind beispielsweise die eine Straße umgebende Bebauung oder die Anwohner gemeint.

LDEN

Mittellungspegel über 24 Stunden (Day, Evening, Night)

LNight 

Mittellungspegel nur für die Nacht (Zeitraum Nacht: 22.00 Uhr - 6-00 Uhr)

Lärmkartierung

Die Beschreibung der Lärmbelastung von Gebieten, Stadtteilen oder Städten erfolgt häufig in Form von Lärmkartierungen - vereinfacht Lärmkarten. In diesen Karten sind je nach Zweck und Aufwand die nach einer Ausbreitungsberechnung ermittelten flächenhaften Lärmbelastungen dargestellt. Die Darstellung erfolgt meistens durch farbige Flächen, die von Linien des gleichen Beurteilungspegels begrenzt sind. Die Lärmkartierungen werden heute im Sprachgebrauch auch als Schallimmissionspläne oder Lärmkataster bezeichnet.

Lärmvorsorge

Seit 1990 existiert die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), die auf eine Begrenzung des Lärms von Straßen und Schienenwegen abzielt. Die Verordnung wird nur angewendet beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen. Sie gilt nicht für bestehende Straßen oder Eisenbahnlinien und hat somit einen Vorsorgecharakter. Die nach der Verordnung einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte sind je nach Gebietstyp unterschiedlich gestaffelt und nach Tages/Nachtzeit unterschieden. Diese Immissionsgrenzwerte werden auch als Auslöser für die Aufstellung von Lärmminderungsplänen im bestehenden Straßennetz verwendet. Die Lärmvorsorge bezieht sich auf vorbeugende Maßnahmen zur Lärmminderung. Vorrang haben hier Schutzmaßnahmen am Verkehrsweg, zum Beipiel durch Lärmschutzwände und -wälle und/oder lärmmindernde Straßenoberflächen. Ist dies nicht möglich, so müssen geeignete Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster) an den betroffenen Gebäuden durchgeführt werden. Die Lärmvorsorge schützt neben den Innenräumen eines Gebäudes auch Bereiche, die dem „Wohnen im Freien” dienen – sogenannte Außenwohnbereiche. Dies sind beispielsweise Balkone und Terrassen.

Lärmsanierung

Regelungen zur Lärmsanierung an bestehenden Straßen existieren für Straßen in der Baulast des Bundes. Herangezogen werden berechnete Beurteilungspegel. Die Sanierungswerte sind je nach Gebietstyp unterschiedlich gestaffelt und nach Tages-/Nachtzeit unterschieden. Die Lärmsanierung erfolgt nach Dringlichkeit im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel. Die Dringlichkeit hängt von der Höhe der Lärmbelastung, der Anzahl der Betroffenen und der Art des Gebiets ab. In der Zielsetzung und Durchführung der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen ähnlich führt die Deutsche Bahn AG mittlerweile ein Lärmsanierungsprogramm des Bundes durch.

Ruhezonen

Flächen mit einer maximalen Lärmbelastung von 55 dB(A) gelten als ruhig. Flächen mit einem Lärmpegel unter 50 dB(A) sind erholsam. Steigt der Lärmpegel über 55 dB(A) an, so werden nicht nur Erholung und Entspannung, sondern auch Gespräche gestört.

Schallimmissionspläne

Schallimmissionspläne sind in der Regel flächendeckende Lärmkartierungen, die Belastungen durch wesentliche Lärmquellen im Stadtgebiet darstellen. Sie liefern damit eine Bestandsaufnahme der städtischen Lärmbelastungssituation. Im Schallimmissionsplan werden die Lärmbelastungen durch einwirkende verschiedenartige Geräuschquellen als Beurteilungspegel farbig dargestellt. Hierbei werden die Schallimmissionspläne getrennt nach Geräuscharten sowie jeweils getrennt für den Tag und die Nacht erstellt.