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Lärm durch spielende Kinder

  • Kinder haben einen ausgeprägten Spieldrang, durch den sie ihre Umwelt entdecken und ihre Fantasie ausleben. Dabei verursachen sie naturgemäß Geräusche, welche von Menschen manchmal als störender Lärm angesehen werden.
  • Geräusche, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Bolzplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, werden im Regelfall nicht als störend bewertet. Grenz- und Richtwerte nach dem Immissionsschutzgesetz gelten nicht für spielende Kinder.
  • Allerdings gilt von 22.00 – 06.00 Uhr die Nachtruhezeit nach dem Landesimmissionsschutzgesetz.