Bioabfall
Kompostierbare Abfälle
aus dem Haushalt:
Gemüse- und Obstabfälle (auch Zitrusfrüchte), Kaffeesatz, Kaffeefilter, Teebeutel, Teesatz, Kartoffel-, Eier- und Nussschalen, Lebensmittelreste (ohne Verpackung), Speisereste (ohne Knochen und Gräten), Blumen, Blumenerde, Brot- und Kuchenreste.aus dem Garten:
Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Reisig, Rasenschnitt, Laub, Nadeln, Wild- und Unkraut, kranke Pflanzenteile, Wurzeln und Wurzelballen, Ernterückstände, Kohlstrünke, Kartoffelkraut, Moos, Fallobst, Stroh, Heu, Holzrinde.Sonstiges:
Federn, Haare, Heu, Stroh, Holz- und Sägespäne (unbehandelt), nur Kleinmengen Kleintierstreu (nur aus kompostierbarem Material).Die kompostierbaren Abfälle gehören in die Biotonne (grüne oder graue Tonne mit grünem Deckel) oder aber in den Komposter, nicht in den Restabfallbehälter.
Sie sind nicht sicher, ob etwas in die Biotonne gehört? Ein Blick ins Abfall-ABC kann vielleicht hilfreich sein.
Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne für Grundstücke, die von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken genutzt werden. Von diesem Anschluss- und Benutzungszwang kann man sich befreien lassen, wenn man nachweislich auf dem eigenen Grundstück kompostiert. Nur wenn man eine Befreiung vorweisen kann, ist die Abholung der regulären ganzjährigen Biotonne vom Grundstück möglich.
Biotonne1lz
Die kompostierbaren Abfälle gehören in die Biotonne (grüne oder graue Tonne mit grünem Deckel) oder aber in den Komposter, nicht in den Restabfallbehälter.
Sie sind nicht sicher, ob etwas in die Biotonne gehört? Ein Blick ins Abfall-ABC kann vielleicht hilfreich sein.
Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne für Grundstücke, die von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken genutzt werden. Von diesem Anschluss- und Benutzungszwang kann man sich befreien lassen, wenn man nachweislich auf dem eigenen Grundstück kompostiert. Nur wenn man eine Befreiung vorweisen kann, ist die Abholung der regulären ganzjährigen Biotonne vom Grundstück möglich.
Hinweise zur richtigen Nutzung der Biotonne:
Madenbefall in der Komposttonne kann man verhindern! Die Tonne sollte regelmäßig gereinigt werden. Speisereste können in Zeitungspapier oder Küchenkrepp eingewickelt werden. Die Biotonne sollte möglichst nicht in der direkten Sonne stehen und der Deckel sollte sich immer komplett schließen lassen.
Frost:
Feuchte Bioabfälle und Laub frieren schnell an den Tonnenwänden fest. Geknülltes Zeitungspapier oder Astschnitt mit in die Biotonne gefüllt, lockert die Bioabfälle auf. Feuchte Abfälle wie zum Beispiel Kaffee- und Teefilter nur gut abgetropft und in Papier gewickelt in die Biotonne geben.
Bioabfälle grundsätzlich in Zeitungspapier oder Küchenkrepp wickeln, um die Feuchtigkeit zu binden.
Wenn die Abfälle in der Biotonne eingefroren sind, kann, bevor der Behälter zur Entleerung bereitgestellt wird, mit einem Spaten an der Innenseite der Gefäßwand herunter gestochen und somit der festgefrorene Abfall gelöst werden.
Bitte beachten Sie: Sollte der Abfall dennoch einmal eingefroren und die Biotonne gar nicht oder nur teilweise entleert worden sein, ist eine zusätzliche Abfuhr leider nicht möglich.
Saisonbiotonne1lz
Was ist die Saisonbiotonne?
Die Saisonbiotonne kann zusätzlich zur Kompostierung oder zur bereits vorhandenen Biotonne verwendet werden. Sie wird in der Zeit vom 01.04. bis 30.11. eines Jahres geleert und dient der Entsorgung des Mehranfalles an Gartenabfällen.
Als zusätzliches Angebot ersetzt sie nicht die reguläre Biotonne beziehungsweise den vor erteilter Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang aufgestellten Komposter.
mehr Informationen
Wodurch unterscheidet sich die Saisonbiotonne von der normalen Biotonne?
Die Saisonbiotonne erhält einen grünen Deckel mit weißem Clip.
Wer kann die Saisonbiotonne bestellen?
Die Saisonbiotonne kann nur vom Grundstückseigentümer bestellt werden. Mieter lassen bei Bedarf die Saisonbiotonne vom Vermieter beantragen.
Wie und wo beantrage ich die Saisonbiotonne?
Stellen Sie Ihren Antrag hier: Antrag auf Änderung bzw. Neubestellung von Abfallgroßbehältern
Der Antrag kann auch in der laufenden Saison gestellt werden.
In welchem Rhythmus wird die Saisonbiotonne geleert?
Die Abfuhr erfolgt alle 14 Tage zum Abfuhrtermin der regulären Biotonne.
Wird die Tonne im Dezember wieder abgeholt und im neuen Jahr erneut bereitgestellt?
Nein, die Tonne bleibt das ganze Jahr auf dem Grundstück stehen. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass nach dem Leerungstermin im November keine weiteren Bioabfälle in die Tonne eingefüllt werden. Den letzten Leerungstermin entnehmen Sie bitte Ihrem Abfallkalender.
Welche Behältergrößen werden angeboten?
Folgende Behältergrößen sind möglich: 60 Liter, 120 Liter oder 240 Liter
Wie hoch sind die Gebühren für eine Saisonbiotonne?
Die Gebühren für die Saisonbiotonne entsprechen der Jahresgebühr der regulären Bioabfalltonne, werden aber anteilig der tatsächlichen Nutzungsdauer erhoben.
Biotonne (Befreiung)
Hinweise zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne:
Nach § 11 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Hansestadt Herford vom 12.12.2017 in der zur Zeit geltenden Fassung kann eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für den Bioabfallbehälter im Einzelfall von der Stadt erteilt werden:
- soweit und solange auf dem eigenen Grundstück nachweislich kompostiert wird
- und die Grundstücksgröße und –beschaffenheit eine Verwertung des Kompostes auf diesem Grundstück zulässt.
Die satzungsgemäße Eigenkompostierung schließt somit auch die Verwertung des Kompostes auf dem eigenen Grundstück ein.
Dabei liegt es in Ihrem Interesse, dass die Aufbringung des Kompostmaterials nicht zu einer Überdüngung Ihres Gartens führt.
Eine satzungsgemäße Verwertung ist gewährleistet, wenn zur Verteilung des fertigen Kompostmaterials eine nutzbare Fläche (Rasenflächen zählen nicht dazu) in ausreichendem Maße zur Verfügung steht.
Außerdem darf eine Kompoststelle nicht das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigen.
Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonnemehr Informationen zur Eigenkompostierung
Mit der ordnungsgemäßen und schadlosen Eigenkompostierung sind daher folgende weitere Anforderungen verbunden:
Die Lage des Komposthaufens im Garten ist so zu wählen, dass keine Belästigung der Grundstücksnachbarn eintritt.
Speisereste auf dem Komposthaufen führen zur Geruchsbildung und können Ratten und Mäuse anlocken.
Daher sind Speisereste
a) bei der Eigenkompostierung zu vermeiden oder
b) so tief in den Komposthaufen einzuarbeiten bzw. mit Erde abzudecken, dass keine Gerüche entstehen oder
c) in einem geeigneten separaten Schnellkomposter zu kompostieren.
Die Beachtung der vorgenannten Anforderungen kann jederzeit unangemeldet, auch mehrfach, durch Beauftragte der Stadt Herford überprüft werden. Die Beauftragten der Stadt Herford haben das Recht, zur Durchführung der Kontrollen das Grundstück zu betreten.
Im Anschluss daran wird die Befreiung erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Sie wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt. Die erteilte Befreiung ist grundstücksbezogen und an den Grundstückseigentümer gebunden. Bei einem Wechsel des Grundstückseigentümers erlischt die erteilte Befreiung.
Für die Bearbeitung des Befreiungsantrages wird eine Gebühr in Höhe von 26,00 € erhoben.