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Was tun bei einer Evakuierung?

Wann ist eine Evakuierung notwendig?

Auch wenn Sprengkörper Jahrzehnte unentdeckt blieben, sind sie gefährlich. Beim Fund eines Blindgängers wird der Kampfmittelräumdienst (KMRD) der Bezirksregierung Arnsberg verständigt, um die Gefahr zu beseitigen.
Falls der Sprengkörper nicht weggebracht werden kann, sondern eine Entschärfung oder kontrollierte Sprengung erforderlich ist, legt das Ordnungsamt auf Anraten des KMRD einen Sicherheitsradius fest, in dem Gebäude und Straßen evakuiert werden, solange die Bombe unschädlich gemacht wird.
Auch bei Großbränden mit starker Rauchentwicklung, akuter Explosionsgefahr bei Gefahrgutunfällen oder Gasaustritten bzw. Umweltkatastrophen kann eine Evakuierung notwendig werden.

Was ist eine Evakuierung?

Unter einer Evakuierung versteht man die notwendige Räumung eines Gebietes, welches durch einen Notfall oder eine Gefahrensituation betroffen ist.
Großschadensfälle, Brände, Überschwemmungen und Bombenfunde sind solche Ereignisse, die eine Evakuierung zum Schutz der Bevölkerung notwendig machen.

Wie wird über eine Evakuierung informiert?

Im Zuge einer solchen Maßnahme informiert die Stadtverwaltung die Bevölkerung sowie die Medien auf mehreren Kanälen über Ausmaß und Zeitpunkt der Evakuierung.
Dies erfolgt auf der Internetseite der Hansestadt Herford (www.herford.de), den städtischen Social-Media Kanälen wie Facebook, Twitter und Instagram, Radio Herford und WDR Bielefeld (Herford.de), über das in solchen Fällen geschaltete Informationstelefon der Stadtverwaltung unter der Nummer 05221 189 8989 und die kostenlosen Smartphone-Apps KATWARN und NINA.
Zusätzlich informiert die Stadtverwaltung die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Haushalte mit Handzetteln und durch Lautsprecherdurchsagen.

Wie lange dauert eine Evakuierung?

Das hängt vom Ereignis ab und wie zügig die Evakuierung durchgeführt werden kann.
Bei der Entschärfung eines Blindgängers haben die Bewohnerinnen und Bewohner in der Regel 2-3 Stunden Zeit, um ihre Wohnungen zu verlassen. Bei Bränden oder z.B. akuter Explosionsgefahrgefahr muss die Räumung innerhalb von Minuten erfolgen.
Wird ein Blindgänger entschärft, kann die Evakuierung bei reibungslosem Ablauf von der Aufforderung bis zur Rückkehr in die Wohnung durchaus mehrere Stunden dauern. Rechnen Sie mit 6-8 Stunden.
Dieser Zeitraum kann sich aber durch Störungen oder unvorhersehbare Schwierigkeiten (etwa weil der Blindgänger kontrolliert gesprengt werden muss) deutlich verlängern.
Bei Bränden oder Naturereignissen wie z.B. Überschwemmungen kann der Zeitraum nicht genannt werden (Eine Dauer von Stunden oder sogar Tagen sind möglich).

Kann man nicht doch im Evakuierungsgebiet bleiben?

Nein!
Die Stadtverwaltung hat die Pflicht, die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen und kann Menschen zwingen, die der Aufforderung zur Evakuierung nicht nachkommen, ihre Häuser und Wohnungen sowie das betroffene Gebiet zu verlassen.
Der Anweisungen der Ordnungs- und Rettungsdienste ist Folge zu leisten, um Gefahren zu vermeiden.
Sie entscheiden selber, wo Sie sich während der Evakuierung aufhalten. Hauptsache es ist außerhalb der Sicherheitszone!
Wer sich nicht bei Verwandten, Freunden oder anderweitig aufhalten kann, dem stehen die Betreuungsstellen/Sammelunterkünfte zur Verfügung.

Was ist beim Verlassen von Häusern und Wohnungen zu beachten?

Schließen Sie die Türen und Fenster der Wohnungen und Häuser.
Sichern Sie ihr Eigentum gegen unbefugtes Betreten und Benutzen.

Vor dem Verlassen der Wohnung:

  • Wasserhähne schließen
  • Gas- und Elektroherde abstellen
  • wer sichergehen möchte: Gas, Wasser und Strom ganz abstellen
  • Fenster und Türen schließen 
  • geeigneten Transport oder Unterbringung des Haustiers organisieren
  • ggf. Auto an einem sicheren Ort abstellen

Kommunikation:

  • Sind Familienangehörige und Freunde benachrichtigt, dass ich nicht in der Wohnung bin?
  • Wissen meine Nachbarn von der Evakuierung? Benötigen kranke oder alte Menschen in meiner Umgebung Hilfe?
  • Habe ich die Kontaktdaten von Sammelstellen/Notunterkünften notiert?
  • Habe ich die Nummer vom Informationstelefon für weitere Fragen im Mobiltelefon gespeichert? (05221 189 8989)
  • Weiß ich, mit welchen Bussen und Bahnen ich an mein Ziel komme?

Was gehört alles ins Notfallgepäck?

Sollte es zu einer Notsituation kommen und Sie werden aufgefordert, schnell die Wohnung zu verlassen, gibt es eine oberste Grundregel: Nie mehr mitnehmen als in einen Rucksack passt. „Ein Rucksack ist praktischer als ein Koffer, da beide Hände frei sind.“
Eingepackt werden sollten: 

  • persönliche Medikamente und Erste-Hilfe-Material
  • Handy und Ladegerät
  • Bargeld und EC-Karten
  • Verpflegung für zwei Tage
  • Wasserflasche
  • Taschenlampe
  • Schlafsack oder Decke
  • Kleidung und Hygieneartikel für ein paar Tage
  • ein batteriebetriebenes Radio und Reservebatterien, um die Nachrichten verfolgen zu können
  • Für Kinder eignet sich ein Brustbeutel oder eine sogenannte SOS-Kapsel mit Name, Geburtsdatum und Anschrift. Diese Kapseln gibt es in Apotheken und Drogerien zu kaufen. 
  • Medizinische Masken zum Schutz vor Infektionen

Welche Dokumente sind wichtig?

Bereiten Sie zu Hause eine Dokumententasche vor, in der alles Wichtige drin ist, was Sie im Notfall brauchen.
Dazu gehört: 

  • Personalausweis, Reisepass, Führerschein
  • Impfpass
  • Familienurkunden (Stammbuch)
  • Sparbücher, Kontoverträge, Wertpapiere
  • Einkommens- oder Rentenbescheide
  • Zeugnisse
  • wichtige Verträge, wie zum Beispiel der Mietvertrag oder Leasingvertrag
  • ggf. Testament, eine Patientenverfügung

Verpflegung?

  • Nehmen Sie ein bis zwei Liter Wasser pro Person mit, um für den Tag versorgt zu sein (wahlweise nehmen Sie genug Geld mit bzw.  eine Geldkarte).
  • Wenn Sie mit Babys und Kleinkindern evakuiert werden, denken Sie bitte an entsprechende Nahrung, Windeln, Spielzeug und weitere Hygieneartikel.

Was passiert mit meinen Haustieren?

Wenn die Möglichkeit besteht, sollten Haustiere, die nicht in Käfigen oder Terrarien gehalten werden, mit den Bewohnerinnen und Bewohnern das Evakuierungsgebiet verlassen.
Falls dies nicht möglich ist, können die Tiere in den Wohnungen verbleiben. Es ist sinnvoll, größere Tiere wie z.B. Hunde und Katzen für die Dauer der Evakuierung bei Bekannten oder Verwandten außerhalb des Sperrbereiches unterzubringen.
Die Unterbringung von Haustieren in einer Notunterkunft bei einer Evakuierung muss vorab mit den Einsatzkräften vor Ort oder mit der örtlichen Behörde geklärt werden.

Was ist, wenn Hilfe benötigt wird?

Menschen, die Hilfe benötigen, können sich an das Informationstelefon 05221 189 8989 der Stadtverwaltung wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Sind Seniorenheime und Krankenhäuser betroffen, helfen die Rettungsdienste bei der Evakuierung.

WO gibt es Betreuungsstellen / Sammelunterkünfte?

Für den Zeitraum der Entschärfung / Sprengung richtet die Stadt Herford eine Betreuungsstelle ein, in der Sie sich aufhalten können. In der Regel werden hierfür Turnhallen oder Versammlungsstätten in der Nähe, aber außerhalb des Sicherheitsradius genutzt.
Für Verpflegung ist dort gesorgt. Sollten Sie oder Familienmitglieder aber auf spezielle Nahrung angewiesen sein oder Medikamente benötigen (Allergiker, Babynahrung etc.), bringen Sie diese Verpflegung bitte mit.
Wo sich die Betreuungsstelle befindet, erfahren Sie über die oben genannten Medien oder das Bürgertelefon.
Der Ort der Betreuungsstelle wird an dem Tag im Einzelfall bekannt gegeben.
Da nicht abzusehen ist, wie lange es dauert, sollten sich Betroffene auf einen mehrstündigen Aufenthalt einstellen.

Wie erfahre ich, dass die Sperrung wieder aufgehoben ist?

Die Aufhebung der Sperrung wird über die lokalen Radiosender (Radio Herford, WDR) über das Internet (www.herford.de) oder die städtischen Social-Media-Kanäle wie Facebook, Twitter und Instagram bekannt gegeben.

Wer ersetzt mir den mit der Evakuierung entstehenden Schaden/Aufwand?

Die Evakuierung von Wohnungen und Arbeitsstellen erfolgt aufgrund höherer Gewalt. Schadenersatz/Erstattung etwaiger Kosten kann nicht verlangt werden.