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Im Vertrag ist die Rede davon, dass ich in Fällen von vorsätzlich herbeigeführten Schäden (z.B. mutwillige Zerstörung) in voller Höhe hafte. Wann ist ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt?

Vorsatz ist ein Rechtsbegriff mit einer sehr schwierigen Erklärung.
Deshalb wird jeder Schaden einzeln geprüft.
Wenn der Schaden gewollt oder bewusst verursacht wird, kann man von Vorsatz sprechen. Das heißt, dass ich weiß, das eine falsche Benutzung des Ipads das Ipad kaputt macht.


Dafür reicht es in der Regel bereits aus, wenn man die Beschädigung zwar nicht will, sie aber für möglich hält und ggf. denkt „egal“, „was solls“, „und wenn schon“ und somit den Schadenseintritt billigend in Kauf nimmt .

Bei Geräten, die ab dem Schuljahr 2023/2024 ausgeliehen werden, tritt eine Haftung in voller Höhe bei einem Displayschaden ein, wenn kein Displayschutzglas (egal ob mitgeliefert oder selbst gekauft) auf dem iPad angebracht ist.