Im Vertrag heißt es »Im öffentlichen Raum darf das Gerät nicht unbeaufsichtigt sein.«. Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass auf das Gerät aufgepasst werden muss, wie auf andere Wertsachen auch. Befindet sich das Gerät an einem Ort, der allgemein zugänglich ist (z.B. im Rucksack auf dem Schulhof, im Schulbus usw.), darf man es nicht unbeaufsichtigt lassen, sondern muss es im Blick behalten und dafür Sorge tragen, dass es nicht beschädigt oder gestohlen wird.