Sie möchten heiraten?
Eine Eheschließung muss angemeldet werden. Zuständig ist das Standesamt des Wohnorts des Paares. Wohnen Sie an verschiedenen Orten, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden. Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt stattfinden.
Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin beim Wohnsitzstandesamt eines der Verlobten angemeldet werden. Allerdings können Sie den Termin für die Eheschließung schon ein Jahr im Voraus reservieren. Eheschließungen werden immer an Freitagen angeboten. Zusätzlich gibt es jeden Monat Termine für Samtagstrauungen.
Beide Eheschließenden müssen persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der Eheschließenden aus einem wichtigen Grund verhindert, kann er den anderen schriftlich zur Anmeldung der Eheschließung bevollmächtigen.
Trauzeugen sind nicht erforderlich, es können jedoch bis zu zwei Trauzeugen an der Eheschließung mitwirken.
Tipp: Denken Sie daran, dass Sie bald erklären müssen, welchen Namen Sie zukünftig führen wollen.
Eheschließung im Ausland
Für die Eheschließung im Ausland verlangen manche Staaten (z.B. Italien, Österreich, Polen, Schweiz und Türkei) ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses können Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. In einigen Ländern genügen Reisepass und eine internationale Geburtsurkunde.
Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Heiratspapiere Sie im Ausland benötigen. Auskünfte erhalten Sie vor allem bei den deutschen Konsulaten im jeweiligen Land und bei den Auslandsvertretungen dieser Staaten in Deutschland.
Auch zur Namensführung in der Ehe müssen häufig in Deutschland noch Erklärungen abgegeben werden, da in vielen Ländern keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten bestehen.
Ehen, die im Ausland rechtsgültig geschlossen wurden, werden in Deutschland anerkannt. Die Ehevoraussetzungen müssen vorgelegen haben und die Ehe muss in der Form geschlossen worden sein, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist.
Außerdem sollten Sie beachten, dass die Anerkennung von ausländischen Eheurkunden (z.B. bei Heirat in den USA) im Inland erst möglich ist nach
- einer amtlichen Überbeglaubigung (Apostille) durch die ausländischen Behörden oder
- Legalisation durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.
Deutsche und ihnen gleichgestellte Personen können für eine im Ausland geschlossene Ehe einen Antrag auf Beurkundung im Eheregister am deutschen Wohnort stellen.