Bebauungsplanverfahren:
Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 8.48 „Am Großen Stein“, Änderung Nr. 2.17
Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford hat in seiner Sitzung am 06.04.2017 die Aufstellung der Änderung Nr. 2.17 des Bebauungsplans Nr. 8.48 „Am Großen Stein“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die Flurstücke 317, 536, 537, 612, und 613 sowie in Teilen Flurstück 584 der Flur 18 in der Gemarkung Herford. Er wird begrenzt durch den Oettinghauser Weg im Süden, die Gartengrundstücke vom Wellbrocker Weg im Norden und die Bestandsbebauung an der Buchenstraße und Am Großen Stein.
Die Planaufstellung wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB kann somit verzichtet werden.
Ziel der Planänderung ist die Anpassung des Planungsrechts an die heutigen städtebaulichen Vorstellungen einer kleinteiligen, wohnbaulichen Entwicklung. Die Zielsetzungen des zugrundeliegenden Bebauungsplans aus einer geschlossenen Bauweise, großflächigen Stellplatzanlagen und einem veränderten Trassenverlauf wurden bis heute nicht realisiert. Aufgrund aktueller Anfragen bezüglich der Überplanung eines zum Verkauf stehenden Grundstücks wird eine Änderung des Bebauungsplans in Zusammenhang mit den umliegenden, teils gewerblich genutzten Flächen vorgenommen. Das Plangebiet soll weiterhin als Wohnbaufläche entwickelt werden.
Die Änderung Nr. 2.09 des Bebauungsplans Nr. 8.48 „Am Großen Stein“ sieht ebenfalls eine Nachverdichtung der rückwärtigen Gartenbereiche nördlich des Plangebiets vor. Somit wird zukünftig dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 (2) BauGB, den Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan abzuleiten, nachgegangen. Dieser stellt für den gesamten Bereich Wohnbaufläche als Zielvorgabe dar.
Die Planunterlagen des Vorentwurfes werden in der Zeit
vom 29.06.2017 bis einschließlich dem 17.07.2017
in einem Schaukasten der Abt. 2.3 – Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten – im 2. Obergeschoss des technischen Rathauses, Auf der Freiheit 21, 32049 Herford während der Dienststunden ausgehängt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Unterlagen einzusehen. Es gibt Gelegenheit zur Erörterung und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können sich Bürgerinnen und Bürger im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung von den Mitarbeiter/-innen der Abteilung 2.3 – Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten – über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienstzeiten vorgetragen und abgegeben werden.
Fragen zu diesem Bebauungsplan beantwortet Ihnen Frau Striewe gern nach telefonischer Abstimmung unter der Tel.:05221/189-501.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Planunterlagen