Inhalt

Bebauungsplanverfahren:

Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 12.40 „Bildungscampus West“

 

Text:

Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford hat in seiner Sitzung vom 09.02.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12.40 „Bildungscampus West“ beschlossen. Das ca. 4 ha große Plangebiet liegt im östlichen Herforder Stadtgebiet südlich der Vlothoer Straße. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 123 (teilweise), 141, 142 und 143 der Flur 41 in der Gemarkung Herford.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt nicht. Aufgrund der Größe des Plangebiets wird gemäß § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BauGB bezüglich der voraussichtlichen Umweltauswirkungen eine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, einen planungsrechtlichen Rahmen für die Ansiedlung erster Nutzungen des „Bildungscampus Herford“ zu definieren. Das Kasernenareal besitzt seit der Aufgabe der militärischen Nutzung durch die britischen Streitkräfte und dem Wegfall des militärischen Fachplanungsvorbehalts planungsrechtlich den Status eines „Außenbereichs im Innenbereich“. Städtebauliches Ziel und Ziel der Stadtentwicklung ist es, auf dem Areal der Wentworth-Kaserne insbesondere im denkmalgeschützten Baubestand einen Bildungscampus anzulegen.

 

Die Planunterlagen des Vorentwurfes sind in der Zeit

 

vom 01.03.2017 bis einschließlich dem 15.03.2017

 

in einem Schaukasten der Abteilung 2.3 – Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten – im 2. Obergeschoss des Technischen Rathauses, Auf der Freiheit 21, 32052 Herford, während der Dienststunden einzusehen.

 

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Unterlagen einzusehen. Es gibt Gelegenheit zur Erörterung und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können sich Bürgerinnen und Bürger im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung von den Mitarbeiter/-innen der Abteilung 2.3 – Stadtplanung, Grünflächen und Geodaten – über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienstzeiten vorgetragen und abgegeben werden.

Fragen zu diesem Bebauungsplan beantwortet Ihnen Herr Gehle gern nach telefonischer Abstimmung unter der Telefonnummer 05221/189-485.

 

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Planunterlagen zum Vorentwurf