Flächennutzungsplan (FNP)
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Nach Vorgabe des Baugesetzbuches muss jede Gemeinde für ihr Gebiet einen Flächennutzungsplan aufstellen.
zum Flächennutzungsplan der Hansestadt Herford
(Darstellung im Geoinformationssystem des Kreises Herford)
Der Flächennutzungsplan, auch "vorbereitender Bauleitplan" genannt, ist ein wesentliches Instrument der räumlichen Planung der Hansestadt Herford. Der FNP umfasst das gesamte Stadtgebiet und stellt die angestrebte Art der Bodennutzung für einen langfristigen Zeitraum in dar.
Fortschreibung des Zentren- und Nahversorgungskonzepts für die Hansestadt Herford 2023
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Grundlagen sind die voraussehbaren Bedürfnisse und die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt.
Der Plan konzentriert sich auf die Grundzüge der Planung und lässt damit Raum für deren Konkretisierung auf den nachgeordneten Planungsebenen. Der FNP ist vorrangig eine behördenverbindliche Absichtserklärung für die künftige Stadtentwicklung und hat für die Bürgerinnen und Bürger zunächst keine direkte Rechtswirkung.
Die Hansestadt Herford hat die Pflicht, den FNP an die übergeordneten Ziele der Raumordnung anzupassen. Die Aufstellung oder Änderung des FNP muss immer durch die übergeordnete Bezirksplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Detmold genehmigt werden.
Besondere Bedeutung hat der Flächennutzungsplan daher für die Ausweisung von Neubaugebieten. Durch die Ausweisung von bisher unbebauten Flächen im Außenbereich als Bauflächen im Flächennutzungsplan bringt die Gemeinde ihre Absicht zum Ausdruck, diese Bereiche in einem überschaubarem Zeitraum durch die Aufstellung von Bebauungsplänen, die Durchführung von Baulandumlegungen und den Bau der technischen Erschließung zu neuen Baugebieten zu entwickeln.
Der Flächennutzungsplan stellt ein Programm der Gemeinde dar, das für sie selbst und andere Behörden bindend ist. Für Privatpersonen können aus dem Flächennutzungsplan in der Regel jedoch keine Rechte oder Pflichten abgeleitet werden. Diese entstehen erst durch Bebauungspläne als so genannte "verbindliche Bauleitpläne".
Bebauungspläne müssen die Vorgaben des FNP berücksichtigen, das heißt sie sind aus dem FNP zu entwickeln. Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten
Aufstellungsverfahren Flächennutzungsplan
Nach dem Baugesetzbuch (Bundesrepublik) sind Bürger sowie Behörden möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Den Bürgern und Behörden ist Gelegenheit zu geben, sich zur Planung zu äußern und Änderungsvorschläge einzureichen.
Die eingereichten Stellungnahmen sind mit anderen Interessen abzuwägen, bevor der Plan genehmigt werden kann.
Stufe 1 -frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung -
Hierzu findet in der Regel ein öffentlicher Unterrichtungstermin statt, in der die Planung (Vorentwurf) vorgestellt und erörtert wird.
Die Planungsunterlagen werden öffentlich ausgelegt und jedermann hat die Möglichkeit, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge vorzubringen, die dann für das weitere Planverfahren ausgewertet werden. Alle Termine werden vorher ortsüblich (in den Herforder Tageszeitungen und auf der Homepage der Hansestadt Herford) bekannt gemacht.
Stufe 2 - öffentliche Auslegung des Planentwurfes -
Die Offenlage wird ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese werden in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ergänzend zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur Abgabe von Stellungnahmen zur Planung aufzufordern.
Hinweis
Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes.
Aktuelle FNP-Änderungen
Neuaufstellung Flächennutzungsplan
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Hansestadt Herford wurde im Oktober 1979 genehmigt und veröffentlicht und seitdem in über 65 Teilbereichen geändert.
Inzwischen besteht grundsätzlicher Überarbeitungsbedarf und eine Notwendigkeit zur Neuausrichtung der planerischen Ziele insbesondere der Ausweisung von Wohnbau- und Gewerbeflächen sowie Grün- und Freiflächen.
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Zusätzlich sind durch den Abzug der britischen Armee große Flächen brach gefallen, für die Nachnutzungsstrategien geplant werden müssen. Aus den genannten Gründen hat der Bau- und Umweltausschuss am 14.04.2011 einen Einleitungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gefasst.
Ein solches Aufstellungsverfahren erstreckt sich über mehrere Jahre. Als erster großer Verfahrensschritt steht die Erarbeitung des Vorentwurfs des neuen Flächennutzungsplans an.Hierfür sind verwaltungsintern und durch externe Sachverständige vorbereitende Untersuchungen erstellt worden.
Der zurzeit zu erarbeitende Vorentwurf wird schließlich als Grundlage für eine erste Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen. In diesem Rahmen wird betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange ebenso wie den Bürgern der Hansestadt die Möglichkeit gegeben, sich zu der Neuaufstellung zu äußern.
aktuelles Bürgerbeteiligungsverfahren mit Unterlagen
Vorbereitende Untersuchungen:
Stadtklimaanalyse Karten Tag und Nacht
Fachbeitrag Natur und Landschaft