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Finanzielle Leistungen

Eine Übersicht zu den wichtigsten Leistungen für Familien finden sich auf diesen Seiten.

Ob Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Elterngeld oder Kinderzuschlag:
Zu diesen und vielen anderen Leistungen verweisen wir auf die Informationen des

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und auf die Seiten der

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Weitere finanzielle Leistungen finden Sie hier...

 

Mutterschafts­leistungen

Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung und für den Entbindungstag sind Frauen finanziell abgesichert, in der Regel durch das Mutterschaftsgeld.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen das Mutterschutzgeld während der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung.
Das gilt nicht für  Hausfrauen, Selbständige und Beamtinnen (für die Beamtinnen gelten besondere beamtenrechtliche Regelungen).

Mehr Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

oder in dieser

Broschüre.

Elterngeld1lz

Anspruch auf Elterngeld haben die Eltern, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen.

Durch die Gewährung des Elterngeldes soll das weggefallene Erwerbseinkommen teilweise ersetzt werden.

Hier finden Sie unter anderem Informationen zum ElterngeldPlus oder auch einen Elterngeldrechner...

mehr Informationen zum Elterngeld


so beantrage ich Elterngeld

Kindergeld1lz

Die Bundesregierung trägt mit der Leistung des Kindergeldes zur Unterstützung von Familien mit Kindern bei. Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt.

 Zur Zeit wird das Kindergeld in folgender Höhe und Staffelung gezahlt:

  • für das erste und zweite Kind monatlich 219 Euro
  • für das dritte Kind monatlich 225 Euro
  • für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 250 Euro

Kindergeld wird für Kinder bis zum 18 Lebensjahr,
für Kinder in der Ausbildung bis zum 25 Lebensjahr und
für arbeitslose Kinder bis zum 21 Lebensjahr gezahlt.

mehr Informationen zum Kindergeld und dem Antragsverfahren