Förderbedingungen
- Das anzumietende Objekt liegt in definierter Lage des zentralen Versorgungsbereichs der Herforder Innenstadt
- Die maximal förderfähige Ladenfläche beträgt 300 m² - bei größeren Ladenflächen erfolgt eine anteilige Förderung
- Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Bonitätsprüfung ein positives Ergebnis ergeben hat
- Etwaige Genehmigungen zum Betrieb des Ladenlokals müssen vorliegen
- Im Einzelfall kann die Wahrnehmung einer Gründungsberatung auferlegt werden - die Kosten werden übernommen
- Ladenlokale, die im Rahmen des "Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Ortszentren" angemietet wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen