Inhalt

Förderbedingungen

  • Das anzumietende Objekt liegt in definierter Lage des zentralen Versorgungsbereichs der Herforder Innenstadt

  • Die maximal förderfähige Ladenfläche beträgt 300 m² - bei größeren Ladenflächen erfolgt eine anteilige Förderung

  • Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Bonitätsprüfung ein positives Ergebnis ergeben hat

  • Etwaige Genehmigungen zum Betrieb des Ladenlokals müssen vorliegen

  • Im Einzelfall kann die Wahrnehmung einer Gründungsberatung auferlegt werden - die Kosten werden übernommen

  • Ladenlokale, die im Rahmen des "Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Ortszentren" angemietet wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen