Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten Träger
Für die Träger und Akteure der Jugendarbeit in Herford gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung besonderer Maßnahmen und Projekte:
Aktuelle Bedarfe der Jugendförderung
| Fördertopf | Aktuelle Bedarfe der Jugendförderung |
|---|---|
| Hintergrund |
Auch mit dem aktuellen Jugendförderplan der Hansestadt Herford 2022 - 2026 wurde ein Etat beschlossen, über den der Unterausschuss des JHA (Jugendhilfeausschuss) entscheidet und der für besondere Bedarfe im Rahmen der Jugendförderung zur Verfügung steht. |
| Zielgruppe |
junge Menschen von 6 bis 27 Jahren |
| Budget |
40.000 Euro |
| geförderte Maßnahmen |
Projekte und Aktionen, die im Bereich der Jugendförderung anzusiedeln sind; laut 3. AG (Gesetz zur Ausführung) des Kinder- und Jugendhilfegesetzes NRW gehören dazu Maßnahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der erzieherische Kinder- und Jugendschutz. |
| Themen/ Inhalte |
- Partizipation - Integration - Bildung - Inklusion - LSBTI* |
| Antragsfristen |
Ganzjährig möglich |
| Besonderheit |
Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses. |
| Kontakt |
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Demokratie leben! Herford
| Fördertopf | Demokratie leben! Herford |
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| Hintergrund |
In der Hansestadt Herford existiert seit Juni 2015 eine Partnerschaft für Demokratie im Rahmen des Bundesprogrammes Demokratie leben! |
| Zielgruppe |
Kinder- und Jugendliche und alle, die mit dieser Zielgruppe arbeiten wie Lehrkräfte, Pädagog*innen, Erzieher*innen oder Eltern |
| Budget |
35.000 Euro pro Jahr |
| geförderte Maßnahmen |
Umsetzung von Projekten und Aktionen, welche - sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen - innovative Beteiligungsansätze entwickeln - allgemein zur Stärkung einer lebendigen, vielfältigen und demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort beitragen |
| Themen/Inhalte |
- religiös oder politisch motivierter Extremismus - Partizipation - Interkultureller Dialog - Willkommenskultur - politische Bildung - Gewaltprävention |
| Antragsfristen |
ganzjährig möglich |
| Besonderheit |
Nicht gefördert werden können Maßnahmen, die: - nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung oder der Erholung dienen. - originäre Aufgaben der Jugendförderung oder der Schule in den Mittelpunkt stellen. Über die Vergabe entscheidet der Begleitausschuss Demokratie leben!. |
| Kontakt |
Koordinierungs- und Fachstelle Demokratie leben! Herford Sophie Kleimann Magdeburger Str. 25 32049 Herford Tel. 05221/693920-2 info@demokratie-leben-herford.de www.demokratie-leben-herford.de |
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Kulturrucksack NRW
| Fördertopf | Kulturrucksack NRW |
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| Hintergrund |
Die Hansestadt Herford nimmt seit 2012 aktiv am Landesprogramm Kulturrucksack teil. Mit dem Kulturrucksack hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW im Jahr 2011 ein Programm initiiert, das kulturelle Bildungsangebote an außerschulischen Lernorten fördert. |
| Zielgruppe |
Heranwachsende im Alter von 10 bis 14 Jahren |
| Budget |
ca. 40.000 Euro im Verbund mit Hiddenhausen und Bad Salzuflen |
| geförderte Maßnahmen |
Kulturelle Bildungsangebote an außerschulischen Lernorten, bei denen die Teilnehmenden auch selber kreativ und produktiv tätig werden und die gemeinsam mit Partnern wie Theatern, Museen, Künstlern, freien Initiativen, Jugendzentren oder Jugendkunstschulen gestaltet werden. Die innovativen Angebote reichen von einmaligen Workshops, regelmäßigen Kursen und besonderen Ausflügen über Aufführungen und Festivals bis zu Ferienprogrammen. Beispielhaft möglich wären Breakdance, Graffiti, Theater spielen, Mandalas zeichnen, Hörbuchproduktion, Lichtkunst, Besuch im Freilichtmuseum mit eigener kreativer Auseinandersetzung, Plakatgestaltung, Kindermusical, Fotodokumentation und weitere |
| Themen/Inhalte |
Innerhalb der einzelnen Kulturbereiche wie Tanz, Theater, Musik, Film, Museum oder Bücherei sind die Inhalte frei wählbar. Auch die stimmige Kombinationen mehrerer Kultur- und Kunstsparten sind möglich. |
| Antragsfristen | Eine Antragsstellung ist immer am Ende des Vorjahres/Anfang des Jahres möglich. |
| Besonderheit |
Die Landeskoordinierungsstelle prüft und genehmigt die Maßnahmen. |
| Kontakt |
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Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW (KJFP NRW)
| Fördertopf | Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW (KJFP NRW) |
|---|---|
| Hintergrund |
Mit dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG (Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes)- KJFÖG) wurde die Landesregierung verpflichtet, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser liegt vor und enthält die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene. |
| Zielgruppe |
junge Menschen von 6 bis 27 Jahren |
| geförderte Maßnahmen |
Projekte und Maßnahmen der Jugendförderung |
| Themen/Inhalte |
Förderpositionen für Projekte aus dem Kinder- und Jugendförderplan im Haushaltsjahr 2025 Pos. 2.1: Einmischende Jugendpolitik / Beteiligung / Mitbestimmung Pos. 2.2: Demokratische, politische und Wertebildung, Gedenkstättenfahrten Pos. 3.1: Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe / Jugendmedienarbeit Pos. 3.2: Demographie / ländlicher Raum / regionale Anforderungen Pos. 3.3: Besondere Maßnahmen und Projekte Pos. 4.1: Teilhabe junger Menschen mit Zuwanderungserfahrung Pos. 4.2: Teilhabe junger Menschen mit Behinderung Pos. 4.3: Teilhabe junger Menschen mit Benachteiligungslagen Pos. 4.4: Geschlechtsspezifische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit / Gender Mainstreaming Pos. 4.5: Angebote für junge LSBTIQ*-Menschen Pos. 5.1: Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften Pos. 5.2: Internationale Jugendarbeit Pos. 5.3: Klima, Ökologie, Bildung für nachhaltige Entwicklung Pos. 5.4: Kulturelle Jugendarbeit Pos. 5.5: Bildungsangebote für junge Menschen in den Jugendfreiwilligendiensten Pos. 6.1: Präventive Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe Pos. 6.2: Gesundheit/Resilienz/Bewegungsförderung |
| Antragsfristen | In der Regel immer bis Anfang Januar des Projektjahres |
| Besonderheit |
Es gibt, abhängig von der jeweiligen Landesregierung, wechselnde Schwerpunktsetzungen und Förderbedingungen. |
| Kontakt |
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Hörsterplatz 2b 48145 Münster Andrea Becker, Tel. 0251/591-3609 Fax: 0251 591-6822 andrea.becker@lwl.org |
Weitere Informationen erhalten Sie beim LWL-Landesjugendamt Westfalen.
Beihilfe und Zuschüsse zu Freizeiten und Schulungsmaßnahmen über die passive Steuerung
Zuschüsse/Beihilfe: Förderung der Jugendarbeit
Hier finden Sie die Förderrichtlinie für die Förderung der Jugendverbände gem. §12 SGB VIII.Zu allen Fragen rund um die Förderung kann gerne ein Beratungstermin mit der Jugendförderung vereinbart werden!