Fälligkeiten und SEPA-Lastschriftmandat
Die Grundbesitzabgaben sind je zu einem Viertel des Jahresbeitrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres zu entrichten. Bis zum 30.09. eines Jahres ist auf Antrag ab dem Folgejahr eine jährliche Zahlungsweise zum 01.07. möglich.
Werden Nachzahlungen für zurückliegende Zeiträume festgesetzt, werden diese einen Monat nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig.
Aufgrund der SEPA-Lastschrift-Bestimmungen ist es zwingend erforderlich, auch das online ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat auszudrucken, im Original zu unterzeichnen und der Stadt Herford auch im Original zukommen zu lassen.
Ein SEPA-Lastschriftformular, das per Fax, E-Mail oder in sonstiger elektronischer Form übermittelt wird, kann leider nicht als erteiltes Mandat akzeptiert werden.