Wenn Sie auf der Suche nach einem Wohnbaugrundstück für ein Ein- oder Zweifamilienhaus sind, informieren Sie sich gerne auf dieser Seite.
Interessentenliste
- Sie können sich als privater Bauinteressent in die Interessentenliste aufnehmen lassen. Dazu füllen Sie bitte das entsprechende Formular (unverbindlich) aus.
- Sobald die Stadt Herford Wohnbaugrundstücke vergibt, werden alle Interessenten darüber informiert. Jeder Haushalt kann sich ab diesem Zeitpunkt bis zur vorgegebenen Bewerbungsfrist auf ein Grundstück bewerben.
Bewerbungsverfahren
- Sie haben die Möglichkeit sich für maximal ein Grundstück zu bewerben.
- Zur Bewerbung füllen Sie den entsprechenden Bewerbungsbogen fristgerecht aus
- Bei jedem Baugebiet sind 20% der Grundstücke nicht an die Vergabekriterien gebunden. Sie haben die Möglichkeit für das Grundstück zu bieten. Auch hier füllen Sie den Bewerbungsbogen fristgerecht aus.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung der Grundstücke
- Vergabe nach Bewerbergruppen (Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaus gem. § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in NRW (WFNG-NRW)
30% der Grundstücke werden an Haushalte vergeben, die die Einkommensgrenze um bis zu 40% überschreiten, 70% der Grundstücke werden an Haushalte vergeben, die die Einkommensgrenze um mehr als 40% überschreiten. - 80% der Grundstücke, welche gemäß der Vergaberichtlinie vergeben werden, werden an Bewerbende vergeben, die alle Kriterien des Punktesystems erfüllen
- 20% der Grundstücke, welche gemäß der Vergaberichtlinie vergeben werden, werden an Bewerbende vergeben, die keine Kinder haben
- Punktesystem der Vergaberichtlinie
Nach Zuteilung und Erwerb eines Grundstückes
- Die Kaufenden verpflichten sich, das Eigenheim innerhalb von drei Jahren entsprechend der örtlichen Bauvorschriften und der baurechtlichen Bestimmungen zu errichten und zu beziehen
- Die Bebauungsfrist beginnt mit dem Tag der Eintragung im Grundbuch
- Die Kaufenden verpflichten sich, das Wohnhaus selbst zu beziehen und dieses für mindestens 10 Jahre als Hauptwohnsitz zu behalten