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Bebauungsplanverfahren:

Erneute Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 6.76 „B 239/Schobeke“ und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6.76 „B 239/Schobeke“ wird im Westen durch die Lockhauser Straße, im Osten durch die Ahmser Straße, im Norden durch die Straße „Schobeke“ und im Süden durch den Verlauf der B 239 begrenzt. Im Osten überspringt der Geltungsbereich die Ahmser Straße und erstreckt sich ca. 130 Meter weiter östlich entlang der B 239. Hier erfolgt im Norden die Begrenzung durch die alte Ahmser Straße.

Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die benachbarten Nutzungen so abzustimmen, dass ein verträgliches Miteinander von Gewerbe und Wohnen erreicht wird. Eine weitere Zielsetzung besteht darin, das Gewerbegebiet für gewerbliche Nutzungen und Unternehmen zu entwickeln.

Die erneute Offenlange dieses Bebauungsplanes erfolgt als vollumfängliches Verfahren nach § 2 in Verbindung mit § 9 BauGB. Grundlage für die Offenlage sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Planentwurfes vom 24.01.2017 und die Begründung vom 04.01.2017 sowie der Umweltbericht vom 04.01.2017. Folgende Quellen wurden für die Erstellung des vorliegenden Umweltberichtes verwendet:

- Gebietsentwicklungsplan zur Feststellung der regionalen Entwicklungsziele für den Planbereich

- Flächennutzungsplan zur Feststellung der, sich aus der städtebaulichen Entwicklung ergebende, beabsichtigten Art der Bodennutzung.

- Karte der schutzwürdigen Böden, Geologischer Dienst NRW

- Klima-Atlas von NRW 1989 zur Ermittlung der Durchschnittstemperatur, Niederschläge etc.

- Altlastenkataster der Stadt Herford zur Prüfung evtl. Altablagerungen und Altstandorte im Einzugsbereich

- Umweltbericht der Stadt Herford (1990)

- GIS – Portal der Kreisverwaltung Herford zur Ermittlung der Rad- u. Wanderwege

- Landesamt für Natur-, Umwelt u. Verbraucherschutz NRW:

- Biotopkataster zur Ermittlung der geschützten Biotope im Planungsbereich

- Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen

- LINFOS – Informationssystem des LANUV NRW, Recherche zu vorhandenen Tier- und Pflanzenarten

- Online im Internet: URL: www.naturschutzinformationen-nrw.de (Stand 01.014.2013)

- Lärmbelastungskarte des Landesumweltamtes NRW in Bezug auf den Verkehrslärm www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/

- Schalltechnisches Gutachten, MAK Keinhorst, Bielefeld vom 05.02.2016 zur Ermittlung der vorhandenen und zukünftigen Verkehrs- und Gewerbelärmsituation

- Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Herford (Baumschutzsatzung)

- Denkmal- und Bodendenkmalliste der Stadt Herford von 2014

Die Artenschutzprüfung wurde durchgeführt. Die Auswertungen des Linfos ergaben keine Nachweise von planungsrelevanten Tierarten im Untersuchungsraum (LANUV 2013A). Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6.76 „B 239/Schobeke“ kann eine artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigung von Arten ausgeschlossen werden. Eine weitere Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) wird an dieser Stelle für nicht notwendig erachtet. Aufgrund der bereits vorhandenen Versiegelung ergibt sich kein Kompensationsbedarf durch die Umsetzung der Planung.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Entwurfsunterlagen in der Zeit

vom 22.02.2017 bis einschließlich 24.03.2017

im Technischen Rathaus der Hansestadt Herford, Auf der Freiheit 21, 2. Obergeschoss, in der Abteilung Stadtplanung, während der Dienststunden der Stadtverwaltung einsehen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Fragen beantwortet Frau Folkers gerne auch nach telefonischer Vereinbarung unter 05221/189-488. Anregungen zur Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Alle Planunterlagen stehen folgend auch online zur Verfügung:

Entwurfsbeschluss und Unterlagen