Elternbeiträge für die Kinderbetreuung vom 16.03. bis 31.07.2020
Aufgrund der Einschränkungen durch das Corona-Virus konnten die Kindertagesbetreuungsangebote seit dem 16.03.2020 nur in Ausnahmefällen für eine Notbetreuung, später darüber hinaus auch nur eingeschränkt für bestimmte Altersgruppen in Anspruch genommen werden. Ab dem 8. 6. 2020 findet wieder ein Regelbetrieb statt, der jedoch sowohl im zeitlichen Umfang als auch hinsichtlich der pädagogischen Leistung hinter dem von Ihnen üblicherweise erwarteten Betreuungskonzept zurückbleiben muss, um die vielen mit dem Coronavirus in Verbindung stehenden Vorgaben erfüllen zu können.
Die Erhebung der Elternbeiträge wurde wie nachstehend beschrieben geregelt:
26.03.2020: Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land NRW zum Aussetzen der Elternbeiträge für April 2020
31.03.2020: Ratsentscheidung der Hansestadt Herford im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses zum Aussetzen der Beiträge für April 2020
27.04.2020: Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land NRW zum Aussetzen der Elternbeiträge für Mai 2020
27.04.2020: Ratsentscheidung der Hansestadt Herford im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses zum Aussetzen der Beiträge für Mai 2020
26.05.2020: Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land NRW, die Elternbeiträge im Juni und Juli hälftig auszusetzen, für nicht erhobene Elternbeiträge für Juni und Juli 2020 wird das Land NRW bis zu 25 % zu erstatten.
05.06.2020: Entscheidung des Rates der Hansestadt Herford, die Elternbeiträge für Juni und Juli 2020 zur Hälfte auszusetzen und bereits gezahlte Beiträge für März 2020 zu erstatten, so dass im Juni kein Beitrag gezahlt werden muss.
Über den Jugendamtselternbeirat und ggfs. durch die zuständigen Mitarbeiterinnen im Jugendamt wurden Sie bereits gebeten, für Juni zunächst keine Zahlungen zu leisten.
Das Lastschriftverfahren für den Elternbeitrag wird im Juni ebenfalls nicht durchgeführt. Grund ist, dass die Hansestadt Herford damit ein umfangreiches Beitragserstattungsverfahren für die Zeit vom 16. bis 31.03.2020, in der die Kindertageseinrichtungen bis auf die Notbetreuung nicht betreten werden durften, vermeiden möchte. Der halbe an sich zu zahlende Elternbeitrag Juni wird dann mit dem zu erstattenden Beitrag für den halben März im Regelfall verrechnet.
Sollten Sie trotzdem bereits den Juni-Beitrag überwiesen haben, wird dieser Ihnen normalerweise ohne weitere Ankündigung zurückerstattet.
Für die Beitragszahlung im Juli werden Selbstzahler gebeten, nur die Hälfte des mit Bescheid festgesetzten Beitrages zu überweisen. Wird Ihr Beitrag im Lastschriftverfahren eingezogen, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Es wird der automatisch der halbierte Elternbeitrag abgebucht.
Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Kolleginnen im Jugendamt gern zur Verfügung.
Kindertagespflege
Jessica Enns Tel. 189-434
Monika Friedrich Tel. 189-751
Kindertageseinrichtungen
Christina Beyer Tel. 189-663
Susanne Bolte-Iff Tel. 189-652
Ella Karanow Tel. 189-653
Marianne Peters Tel. 189-437