Wann beginnt die Schulpflicht
Ihr Kind ist im Zeitraum 01.10.2018 – 30.09.2019 geboren und wird deshalb am 28.08.2025 eingeschult.
Die Schulpflicht und deren Beginn sind im Schulgesetz geregelt (§§ 34 Abs. 1 und 35 Abs. 1 Schulgesetz NRW).
Welche Schule soll oder kann mein Kind besuchen?
In Herford gibt es 10 Gemeinschaftsgrundschulen sowie eine katholische Bekenntnisschule, die Wilhelm-Oberhaus-Schule. An dieser katholischen Bekenntnisschule werden Kinder mit katholischer Religionszugehörigkeit bevorzugt aufgenommen.
Sie können grundsätzlich selbst entscheiden, an welcher Grundschule Sie Ihr Kind anmelden möchten. Ein Recht auf Aufnahme besteht allerdings nur für die wohnortnahe Grundschuleim Rahmen der dort vorhandenenAufnahmeplätze. Es kann vorkommen, dass Grundschulen Anmeldungen ablehnen müssen, wenn die Aufnahmekapazität überschritten ist.
Was mache ich, wenn mein Kind keine Grundschule der Stadt Herford besuchen soll oder bereits in diesem Jahr vorzeitig eingeschult wurde?
Das teilen Sie uns bitte unbedingt schriftlich oder telefonisch mit. Eine kurze Mail mit der Angabe der gewählten Grundschule reicht vollkommen aus.
Was muss ich nun tun?
Telefonische Terminvereinbarung:
Um bei der Anmeldung unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie ab dem
26.08.2024 und spätestens bis zum 12.09.2024
in der Grundschule anrufen, um einen konkreten Anmeldetermin zu erhalten. Der Termin wird im Zeitraum 30.09.-11.10.2024 liegen.
Bedenken Sie bitte, dass während der Sommerferien (08.07.-20.08.2024) die Schulbüros nicht besetzt sind.
Eine Übersicht aller 11 städtischen Grundschulen mit Kontaktdaten finden Sie unten im Text.
Am vereinbarten Termin melden Sie Ihr Kind dann an der Grundschule an.
Abgabe der Anmeldung über schulbewerbung.de:
Seit diesem Jahr ist erstmalig auch eine Online-Anmeldung über www.schulbewerbung.de möglich. Dort können Sie Ihre Anmeldeunterlagen ab dem 16.09. - 20.09.2024 abgeben. Eine Anleitung finden Sie imFlyer zu schulbewerbung.de. Sie benötigen außerdem den Startcode-Zettel Ihres Kindes mit dem QR-Code, den Sie im anschreiben der Stadt Herford finden.
Bitte vereinbaren Sie trotzdem einen Termin für den Zeitraum 30.09. – 11.10.2024 zum persönlichen Gespräch mit Ihrem Kind in der Schule.
Den Termin können Sie direkt über schulbewerbung.de buchen.
Was muss ich zur Anmeldung mitnehmen?
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Ausweisdokumente
- Bei alleinigem Sorgerecht – Negativbescheinigung
- Berichte und/oder Befunde (z.B. Atteste, SPZ- Berichte, Logo-/Ergotherapie, Frühförderung)
- den Impfpass Ihres Kindes mit Nachweis des Masernschutzes
- bei Allergien, chronischen Erkrankungen, Entwicklungsstörungen oder sonstigen erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen ärztliche Unterlagen, wie Befunde oder Atteste
- das Kind muss bei der Anmeldung anwesend sein
Was ist weiterhin von mir zu beachten?
Es ist nur 1 Anmeldung erlaubt.
Wie kann ich mein Kind zum Herkunftssprachlichen Unterricht anmelden?
Die Anmeldung zum HSU sollte zusammen mit der Anmeldung an der Grundschule erfolgen. Bitte geben Sie den ausgefüllten Antrag in der Grundschule ab. Auch in den Folgejahren ist eine Anmeldung zum HSU noch möglich. Anmeldeschluss für das nächste Schuljahr ist der 30.04.2025.
Den Antrag zur Anmeldung und weitere Informationen erhalten Sie hier:
oder über diesen Link zum Kreis Herford
sowie bei der Grundschule.
Wann erhalte ich eine Zusage von der Grundschule?
Über das Ergebnis werden Sie natürlich schriftlich informiert. Erfahrungsgemäß wird das erst im Februar 2025 der Fall sein.
Was kann ich tun, wenn ich eine Absage von der Grundschule erhalte?
Sollte die Wunschgrundschule Ihr Kind nicht aufnehmen können, erhalten Sie Informationen über die Schulen mit freien Plätzen. Bitte wenden Sie sich dann bevorzugt an die nächstgelegene Grundschule.
Wenn ich noch weitere Fragen zum Anmeldeverfahren haben sollte?
Dann finden Sie die Antworten vielleicht schon auf dem beigefügten Informationsblatt. Sie können sich aber auch gern an die Abteilung Bildung und Sport der Hansestadt Herford oder an die Schulleitungen der Grundschulen wenden.
Schularten
In Gemeinschaftsschulen werden die Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen. Der Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt erteilt.
In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen bzw. des evangelischen Glaubens, bei einer anderen
Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden
Bekenntnisses, unterrichtet und erzogen. Zum evangelischen Bekenntnis im Sinne dieser Vorschrift gehören auch die bekenntnisverwandten Gemeinschaften.
Sie halten Ihr Kind für noch nicht schulfähig und möchten, dass es vom Schulbesuch zurückgestellt wird
Eine Zurückstellung ist nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen möglich.
Bitte melden Sie Ihr Kind an einer Grundschule an und teilen Sie der Schulleitung Ihre Bedenken mit. Diese wird Sie individuell beraten.
Ihr Kind hat eine Behinderung
Weisen Sie bei der Anmeldung gezielt auf die Behinderung hin. Die Schulleitung wird Sie individuell beraten und über die Fördermöglichkeiten informieren.
Sie haben sich nicht für die nächstgelegene wohnortnahe Grundschule entschieden und möchten Schülerfahrkosten erhalten
Bei der Wahl einer Schule, die nicht die nächstgelegene ist, ist unbedingt zu berücksichtigen, dass Fahrkosten nur bis zu der Höhe übernommen werden können, die auch beim Besuch der nächstgelegenen Schule gem. Schülerfahrkostenverordnung NRW anerkannt würden.
Sie haben noch keine Nachricht über den schulärztlichen Untersuchungstermin Ihres Kindes erhalten
Den persönlichen Untersuchungstermin teilt Ihnen das Gesundheitsamt schriftlich mit.
Kreis Herford: 05221 130