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Beurkundungen

Beurkundungen1lz

Das Jugendamt ist neben Notaren befugt, in bestimmten, in § 59 SGB VIII vorgesehen Fällen, unter Beachtung der Verfahrensvorschriften des Beurkundungsgesetzes Erklärungen zu beurkunden und zu beglaubigen.

  • Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt wird
  • Anerkennung der Mutterschaft (sofern nach ausländischem Recht notwendig)
  • Zustimmungserklärung der Mutter hierzu
  • Verpflichtung zur Leistung zum Unterhalt
  • Sorgeerklärungen

Das Jugendamt nimmt diese Aufgaben durch besonders bestellte Urkundspersonen wahr.

Vaterschafts­anerkennungen

Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen

  • Vaterschaftsanerkennungen sind auch vor der Geburt möglich.
    Eine Vaterschaftsanerkennung ohne gemeinsame Sorgererklärung wird beim Standesamt beurkundet, Terminabsprachen sind erforderlich.
    Sollte jedoch auch das gemeinsame Sorgerecht beurkundet werden, ist es zwingend erforderlich die entsprechende Beurkundung vor einem Jugendamt abzugeben. Das Jugendamt kann frei gewählt werden. Man erwirbt nicht durch Anerkennung der Vaterschaft auch das gemeinsame Sorgerecht! Dies bedarf zwingend einer weiteren Beurkundung.
  • Entsprechende Zustimmungserklärungen bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes
  • Verpflichtung zum Kindesunterhalt
    Das Jugendamt bietet allen allein erziehenden Müttern und Vätern Beratung und Unterstützung an. Häufig empfiehlt es sich, nach einem eingehenden Beratungsgespräch minderjährige Kinder im Rahmen einer Beistandschaft durch das Jugendamt vertreten zu lassen.
  • Sorgeerklärungen gemäß § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch
  • Erklärung der Adoptionsbewerber
  • Erklärung der Mutterschaft
    (bei italienischen Staatsangehörigen)

Sorge-Register|­Negativbescheinigung

  • Führen des Sorgeregisters
    Alle gemeinsamen Sorgeerklärungen der nicht miteinander verheirateten Personen, deren Kind/er in Herford geboren sind, werden hier verwahrt.
  • Erstellen von sogenannten Negativbescheinigungen.
    Das ist der Nachweis für die Kindesmutter darüber, dass für ihr Kind/ihre Kinder bisher keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde. Wenn Sie das alleinige Sorgerecht habt, benötigt Sie eine Negativbescheinigung oft für Kindergärten, Banken, Behörden (zum Beispiel für einen Kinderausweis!).
    Eine Negativbescheinigung muss immer wieder neu und aktuell angefordert werden, damit sichergestellt ist, dass nicht in der Zwischenzeit zur letzten Ausstellung doch ein gemeinsames Sorgerecht beurkundet wurde.
    Negativbescheinigungen für Deutsche, die in Herford leben und deren Kinder im Ausland geboren worden sind, werden ebenfalls hier ausgestellt. Dies nimmt allerdings einige Wochen in Anspruch, da eine Anfrage beim Landesjugendamt in Berlin gestellt werden muss.

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