Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde2lz
- ist Anlaufstelle für Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Erkrankung ihre Angelegenheiten nicht selbstständig regeln können
- unterstützt Anträge auf Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung
- unterstützt ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen bei der Durchführung der gesetzlichen Betreuung
- informiert und berät über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Neu! Beratungstermine können Sie jetzt auch Online buchen.
Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Die Betreuung ist eine vom Betreuungsgericht angeordnete gesetzliche Vertretung auf Zeit. Die Betreuerin oder der Betreuer haben festgelegte Aufgaben wie zum Beispiel die Vermögenssorge oder die Gesundheitsfürsorge zu erledigen.
Welcher Personenkreis ist davon betroffen?
"Für einen Volljährigen kann aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine Betreuung angeordnet werden, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen." (§ 1896 BGB)
Das betrifft alte Menschen, die zum Beispiel aufgrund seniler Demenz Unterstützung benötigen, aber auch junge Menschen, die nach einem Unfall nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern.
Wie kann ich eine Betreuung vermeiden?
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.
Ehegatten oder volljährige Kinder dürfen Sie nur vertreten, entweder als gerichtlich bestellter Betreuer oder mit gültiger Vollmacht.
Eine Betreuung können Sie vermeiden, wenn Sie rechtzeitig eine Vertrauensperson in einer sogenannten Vorsorgevollmacht als rechtlichen Vertreter einsetzen.
Wer und Wie kann man eine Betreuung anregen?
Jeder, der die Hilfsbedürftigkeit einer anderen Person feststellt, kann für diese eine Betreuung beantragen. Meistens geschieht dies durch Angehörige, Nachbarn, Ärzte, soziale Einrichtungen oder auch durch den Betroffenen selbst, zum Beispiel wenn er körperlich behindert ist.
Die Anregung erfolgt beim zuständigen Betreuungsgericht (schriftlich oder durch persönliche Vorsprache), also an dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Betroffene zur Zeit der Anregungsmitteilung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Wer kann Betreuer*in werden oder wie werde ich Berufsbetreuer*in?
Betreuer*in kann jede volljährige, geschäftsfähige Person werden, die geeignet und bereit ist, eine Betreuung zu übernehmen. In vielen Fällen sind dies Angehörige oder Freunde des Betroffenen. In schwierig gelagerten Fällen oder wenn besondere Fachkenntnisse erforderlich sind, werden auch Rechtsanwälte oder Berufsbetreuer bestellt.
Berufsbetreuer*in
Viele der Berufsbetreuer*innen sind selbständig. Wer das nicht möchte, kann auch in einem Betreuungsverein fest angestellt werden. Um als Berufsbetreuer*in arbeiten zu können, müssen Sie sich bei ihrer zuständigen Stammbehörde registrieren lassen. Zum Beispiel bei der Hansestadt Herford.
Die Zusammenarbeit zwischen der Betreuungsbehörde und den Betreuer*innen läuft so ab: Braucht eine Person Unterstützung, wird ein passender Betreuer gesucht. Die Betreuungsstelle im Rathaus kümmert sich um die Vermittlung und stellt den Kontakt her.
Interessierte können sich an das Team der Betreuungsbehörde im Rathaus wenden. Frau Gaus (laura.gaus@herford.de oder Tel. 05221 189 416) und
Frau Seifert (heike.seifert@herford.de oder Tel. 05221 189 748)
nehmen gerne Fragen und Bewerbungen entgegen.
Hier ein ausführlicher Bericht mit Erfahrungen eines Berufsbetreuers:
Anderen Menschen eine Stimme geben –Jetzt Berufsbetreuer*in werden!
Viele Menschen kommen an einem Punkt in ihrem Leben, an dem sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln können. Ob psychische Erkrankungen, Schulden, Demenz oder ein Suchtproblem – die Gründe sind vielfältig. Um Betroffene zu unterstützen, gibt es gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer. Diese zu vermitteln ist auch eine Aufgabe von Kommunen. Die Stadt Herford sucht dringend neue Berufsbetreuer.
„Solche Erfahrungen wie in diesem Beruf macht man nicht woanders“ so Christian Debus, der seit fast 25 Jahren als Betreuer arbeitet. „Menschen helfen zu können ist ein ganz tolles Gefühl. Wenn ich ihre Dankbarkeit spüre, weiß ich, wieso ich das Ganze mache.“
Eigentlich kommt der 53-Jährige aus dem Handwerk und war anschließend lange als Industriekaufmann tätig. Dann kam er über seine Tante – die schon vor ihm als Betreuerin gearbeitet hat – auf den Beruf und hat gemerkt: das passt! Im Moment betreut HerrDebus um die 43 Personen. Mal trifft der Herforder sich direkt mit den betreuten Personen, mal läuft der Kontakt über ihre Angehörigen. Jeder Fall ist individuell.
„Ob Finanzen organisieren, Arztbesuche begleiten oder bei Formularen helfen – die Tätigkeiten einer Betreuerin sind vielfältig“, so Heike Seifert von der Betreuungsstelle der Stadt Herford. Betreuer*in werden kann jede und jeder, der oder die einen Sachkundenachweis durch entsprechende Weiterbildung vorweisen kann. Nicht alle Betreuerinnen und Betreuer kommen ursprünglich aus dem sozialen Bereich.“
„Als ich im Jahr 2000 angefangen habe, brauchte ich noch gar keinen Nachweis“, erzählt HerrDebus. „Das kam erst mit der Betreuungsreform vom Bund in 2023. Trotzdem habe ich mehrere Seminare besucht, um mich auf den Job vorzubereiten.“
Viele der Berufsbetreuer*innen, wie beispielsweise auch Christian Debus sind selbständig. Wer das nicht möchte, kann auch in einem Betreuungsverein fest angestellt werden. Um als Berufsbetreuer*in arbeiten zu können, müssen Sie sich bei ihrer zuständigen Stammbehörde registrieren lassen. Im Beispiel von Herrn Debus ist dies die Hansestadt Herford.
Die Zusammenarbeit zwischen der Betreuungsbehörde und den Betreuer*innen läuft so ab: Braucht eine Person Unterstützung, wird ein passender Betreuer gesucht. Die Betreuungsstelle im Rathaus kümmert sich um die Vermittlung und stellt den Kontakt her.
„Ich kann nur jedem und jeder empfehlen, darüber nachzudenken, Berufsbetreuer zu werden. Wer selbständig ist, kann sich seine Zeit frei einteilen – für mich persönlich ein großer Vorteil. Außerdem bringt der Job große Abwechslung mit, kein Tag gleicht dem anderen. Wer das sucht, ist in diesem Bereich genau richtig“, fasst Debus zusammen.
Interessierte können sich an das Team der Betreuungsbehörde im Rathaus wenden. Frau Gaus (laura.gaus@herford.de oder Tel. 05221 189 416) und Frau Seifert (heike.seifert@herford.de oder Tel. 05221 189 748) nehmen gerne Fragen und Bewerbungen entgegen.