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Betreuung von Minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen

Infos über Verfahrenswege und Hilfsangebote


Unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche (UMA) sind Flüchtlinge, die noch nicht volljährig sind und die ohne sorgeberechtigte Begleitung zu uns kommen.
Diese Personengruppe hat internationalen Konventionen zufolge (zum Beispiel UN-Kinderrechtskonvention und Haager Minderjährigen Schutzabkommen) sowie nach europäischen und nationalen Vorgaben Anspruch auf besonderen Schutz.
Für die Einstufung als "minderjährig" gilt zunächst die Eigenangabe der Flüchtlinge. Im weiteren Verfahren erfolgt eine behördliche Alterseinschätzung, das sogenannte Clearing. 

 

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Die Clearingstelle ist eine Jugendhilfeeinrichtung.

Clearing bedeutet „klären“. Wenn ein jugendlicher Flüchtling in eine solche Einrichtung kommt, schauen die Mitarbeiter zunächst: Was ist mit ihm? Welche Fähigkeiten bringt er mit? Hat er in seiner Heimat die Schule besucht oder einen Beruf gelernt? Was sind seine Perspektiven? Besteht die Möglichkeit einer Familienzusammenführung? Jeder Einzelfall wird geprüft und geklärt.

Von dieser Klärung hängt ab, wie es für den minderjährigen Flüchtling weitergeht. Auch ob er überhaupt in Herford bleiben kann oder im Rahmen der Verteilung einem anderen Jugendamt zugeordnet wird.
Wenn der Minderjährige dauerhaft in Herford bleibt, wird individuell über die weiteren Schritte wie Schule oder Ausbildung entscheiden.
Die Jugendlichen der Clearingstelle stehen unter der Obhut des Jugendamtes.