Bekanntmachung der Hansestadt Herford über die Bauleitplanung Aufstellung der Änderung Nr. 1.20 des Bebauungsplanes Nr. 12.32 »Luttenberg«
Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford beschließt die Änderung Nr. 1.20 des Bebauungsplanes Nr. 12.32 „Luttenberg“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728). Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.
Der Geltungsbereich des Plangebiets befindet sich östlich der Herforder Innenstadt. Dieser grenzt im Norden an die Südgrenze des Steinwegs (Flurstück 551) an und wird östlich von der östlichen Begrenzung der Straßenparzelle der Stiftbergstraße (Flurstück 548, Flur 73) und zum Teil der südlichen Straßenparzelle der Kesselstraße (Flurstück 690, Flur 72) begrenzt. Im südlichen Bereich grenzt das Plangebiet an die südliche Straßenparzelle der Kesselstraße und westlich an die Ostgrenze der Bestandsbebauung der Flurstücke 7 und 8 an. Im Einzelnen handelt es sich um die Flurstücke 548 im Flur 73, Flurstücke 6, 679 und zum Teil 690 im Flur 72, Gemarkung Herford. Die genaue Abgrenzung ist der Abbildung 1 zu entnehmen.
Das Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, den Neubau einer Sporthalle für die Grundschule Stiftberg planungsrechtlich zu sichern.“
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem Plan selbst hervor.
Abb. 1: Geltungsbereich der Änderung Nr. 1.20 des Bebauungsplanes Nr. 12.32 „Luttenberg“ (Auszug aus der Deutschen Grundkarte)
Fragen zu diesem Bebauungsplan beantwortet Ihnen Frau Rybalov gern nach telefonischer Abstimmung unter der Tel.:05221/189-485.