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Bebauungsplanverfahren:

Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 9.42 „Werrestraße/Eimterstraße“ und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bau- und Umweltausschuss der Hansestadt Herford hat in seiner Sitzung am 25.01.2018 die Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 9.42 „Werrestraße/Eimterstraße“ beschlossen (BA/101/2017). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nördlich der B 61. Die Grenze des Geltungsbereiches verläuft im Norden auf der nördlichen Grenze der „Bodelschwinghstraße“ (von der „Werrestraße“ bis zur „Bandelstraße“), im Osten auf der östlichen Grenze der „Bandelstraße“ bis zum Fußweg, der „Bandelstraße“ und „Eimterstraße“ verbindet, und dann auf der südlichen Grenze des Flurstücks 43, Flur 23 (Fußweg), bis zur östlichen Grenze der „Eimterstraße“. Im Osten wird der Geltungsbereich dann von der östlichen Grenze der „Eimterstraße“ begrenzt und verläuft weiter auf den Südgrenzen der Flurstücke 51, 48, 46, 488 und 22, Flur 24. Im Westen verläuft die Grenze auf der westlichen Grenze der „Werrestraße“ (Flurstück 228, Flur 24) bis einschließlich des Flurstücks 302, Flur 23, und wechselt über die nördliche Grenze des Flurstücks 302, Flur 23, auf die östliche Grenze der Werrestraße (Flurstück 301, Flur 23) bis zur „Bodelschwinghstraße“. Die genaue Abgrenzung geht aus dem Plan hervor.

 

Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die städtebauliche Neuordnung mit einer abgestuften Entwicklung von Gewerbe-, Misch- und Allgemeinem Wohngebieten. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Hansestadt Herford ist zu etwa gleichen Teilen der südliche Bereich als Mischfläche und der nördliche Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist am 06.04.2017 (vgl. BA/15/2017) erfolgt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 04.05.2017 bis zum 18.05.2017. Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte am 26.04.2017.

Das Bauleitplanverfahren wird als vollumfängliches Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB liegt vor. Die Artenschutzprüfung wurde durchgeführt. Die Landschaftsbehörde hat keine besonderen Kenntnisse von Vorkommen planungsrelevanter Arten. Eine weitere Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) wird an dieser Stelle daher für nicht notwendig erachtet. Für den geplanten Eingriff in Form von versiegelten Flächen wird ein externer Ausgleich im Bebauungsplan Nr. 6.78 festgesetzt. Die Details dazu sind der Begründung und dem Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 6.78 „Herforder Heide“ zu entnehmen.

Grundlage für die Offenlage sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Planentwurfes vom 24.08.2017, die Begründung vom 18.08.2017 sowie der Umweltbericht vom 14.08.2017. Die Verwaltung ist beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Entwurfsunterlagen in der Zeit

vom 26.02.2018 bis einschließlich 30.03.2018

im Technischen Rathaus der Hansestadt Herford, Auf der Freiheit 21, 2. Obergeschoss, in der Abteilung Stadtplanung, während der Dienststunden der Stadtverwaltung einsehen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

Fragen zu diesem Bebauungsplan beantwortet Ihnen Frau Michaela Weller gern nach telefonischer Abstimmung unter der Telefonnummer: 05221/189-501 (dienstags bis freitags vormittags). Anregungen zur Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bis zum 30.03.2018 beteiligt. Alle Planunterlagen stehen folgend online zur Verfügung:

Entwurfsbeschluss mit Planunterlagen